Überfall auf Bäckerei in Gößweinstein: Junger Mann gesteht Beihilfe zu schwerem Raub
Autor: Ronald Heck
Gößweinstein, Montag, 19. Februar 2018
Er gab den Tätern die Waffe, mit der sie 2016 die Gößweinsteiner Bäckerei überfielen. Der 21-Jährige wurde zu einer Geldstrafe und Sozialstunden verurteilt.
Aus der Schweiz reiste der Angeklagte ins Amtsgericht Forchheim, weil er sich am Montag vor dem Jugendschöffengericht verantworten musste. Denn es war seine Waffe, mit der drei junge Männer am frühen Morgen des 30. November 2016 eine Bäckerei in Gößweinstein ausraubten. Der heute 21-Jährige, der in Anzug und Krawatte vor Gericht erschien, war mit den Tätern befreundet. Nur wenige Tage vor dem Raub hat er ihnen seine Gaspistole gegeben, gibt der Beschuldigte zu. "Es tut mir leid. Das war dämlich und unüberlegt. Ich hätte mir das alles ersparen können, wenn ich nur vorher nachgedacht hätte", beteuert er vor Gericht.
"Das sind nicht gerade Engel."
Mit leiser, nervöser Stimme berichtet er von den Tagen vor der Tat. Er war damals arbeitslos und sei öfters mit den Freunden in der Region ziellos herum gefahren. Der damals 19-Jährige hatte einen kleinen Waffenschein, seine Schreckschusswaffe lag immer in seinem Auto. Irgendwann habe ihn einer der späteren Räuber nach der Gaspistole gefragt - und der Angeklagte hat sie ihm gegeben. "Das war eine dumme Idee. Ich wusste aber nicht genau, was sie mit der Waffe vorhatten", meint der Beschuldigte. Gleichwohl habe er vermutet, dass die Freunde eine Straftat begehen ("etwas drehen") wollten. "Das sind nicht gerade Engel. Ich wusste, dass sie Vorstrafen hatten und etwas planten", räumte er ein.Bei dem Raub in Gößweinstein war der Angeklagte aber nicht dabei. Am 30. November 2016 um 5.20 Uhr ging einer der jungen Männer maskiert und mit gezückter Schreckschusspistole in den Laden. Er bedrohte die Bäckerei-Fachverkäuferin und verlangte die Kasse. Ein weiterer Täter stand Schmiere, der dritte wartete im Fluchtauto. Mit 1357,52 Euro Beute flüchteten die Räuber. Die Polizei fahndete öffentlich nach ihnen und nahm sie kurz darauf fest. Im Juli vergangenen Jahres wurden die Drei zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Aus Geltungsdrang und Arbeitslosigkeit
"Von der Beute habe ich nichts bekommen", betonte der Angeklagte. Gegenüber der Jugendgerichtshilfe meinte er, dass er damals "zunehmend den Boden unter den Füßen verloren" habe. Aus Geltungsdrang und wegen der Arbeitslosigkeit habe er sich der kriminellen Clique angeschlossen. Nach einem Streit mit der Mutter lebte er eine Zeit lang sogar in seinem Auto. 2017 wurde er bereits verurteilt, weil er mit einem Blaulicht auf seinem Wagen erwischt wurde. Die Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 15 Euro) hat er gezahlt.Der junge Mann, der in Mittelfranken aufwuchs, lebt heute in der Schweiz, wo auch sein Vater wohnt. Dort arbeitet er als Kurierfahrer. Pflichtverteidiger Günter Kaiser betont, dass sein Mandant Reue und Einsicht zeige: "Er will seinen guten Werdegang nicht gefährden."
Bereits zu Beginn der Verhandlung wirkt Kaiser daraufhin hin, eine Haftstrafe zu vermeiden. Deshalb ziehen sich der Rechtsanwalt, die Staatsanwältin Erlwein und das Schöffengericht zu einem 30-minütigen Verständigungsgespräch zurück - danach folgt das vollumfängliche Geständnis des 21-Jährigen.
Die Staatsanwältin wertet dies sehr positiv, auch dass er sich von seinem früheren Freundeskreis distanziere. Der Tatbestand der Beihilfe zu schwerem Raub habe sich bestätigt. Erlwein betonte aber, dass dafür nach Erwachsenenstrafrecht bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe drohen. Sie plädierte aufgrund des Geständnisses dafür, dass der 21-Jährige 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 1200 Euro an den AWO-Fachdienst in Forchheim zahlen muss. Rechtsanwalt Kaiser schloss sich dem Plädoyer an. "Mein Mandant dachte irrtümlicherweise: ,Wenn ich zu Hause herumsitze und nicht dabei bin, dann passiert mir nichts.' Wenn er das davor gewusst hätte, hätte er sich nicht breitschlagen lassen", so Kaiser.
Die beiden Jugendschöffen und Richter Philipp Förtsch werten die Tat genauso. "Als Mittäter haben Sie Ihre Gaspistole zur Verfügung gestellt. Das ist ein bedingter Vorsatz und eine bewusste Risikoverschärfung", erläutert Förtsch. "Beide Maßnahmen werden sie spüren." Er rät dem jungen Mann, die gemeinnützige Arbeit am Stück in seiner Urlaubszeit abzuleisten. Der Verurteilte muss nun für die 50 Sozialstunden wieder aus der Schweiz nach Forchheim reisen.