Druckartikel: Tochter zeigt Vater an und plädiert für Straffreiheit

Tochter zeigt Vater an und plädiert für Straffreiheit


Autor: Jennifer Opel

Forchheim, Donnerstag, 14. Januar 2016

Er soll seine Tochter geschlagen und ihrem Freund gedroht haben. Das Verfahren gegen den 42-jährige Familienvater wurde aber eingestellt - auch auf Wunsch der Tochter.
Foto: Jennifer Hauser


"Ich will kein großes Drama machen und ich will auch nicht, dass er bestraft wird", sagte die 17-Jährige vor Amtsrichterin Silke Schneider. Sie blieb bei ihrer Aussage: Der Vater sei mit ihrem Freund nicht einverstanden gewesen und habe sie deshalb geschlagen.

Vor dem Forchheimer Amtsgericht trafen sich Vater und Tochter um über zwei Fälle zu sprechen. Zum einen ging es um eine Tat im Mai 2015. Damals hatten sich die Familien des jungen Liebespaars in Forchheim kennengelernt. Während die Eltern in einem Raum saßen und sich unterhielten, verbrachten alle Kinder der beiden Familien die Zeit gemeinsam im Kinderzimmer der jüngsten Tochter.

Der Angeklagte sprach von einem friedlichen Zusammentreffen. Alle anderen Zeugen hatten aber bei der Polizei ausgesagt, dass der Vater an jenem Abend in das Zimmer gegangen sei und seine 17-jährige Tochter rausgezerrt habe.

Anschließend hatten die Zeugen einen Streit und einen "Knall" gehört. Dieser Knall sei eine Ohrfeige gewesen, sagte das Opfer. Ein zweiter Vorfall war wenige Wochen später, als die 17-Jährige ihren Freund heimlich traf. Weil sie zu später Stunde noch nicht zu Hause war, machte sich der Vater auf die Suche nach ihr. Am Forchheimer Bahnhof trafen Vater, Tochter und Freund aufeinander. "Mein Vater war sauer", sagte die Tochter. Daraufhin habe er sie einmal geschlagen. Den Freund habe er bedroht - am Telefon und auch am Bahnhof.


17-Jährige hatte Angst

Staatsanwalt Christian Schorr hatte dem Angeklagten zuvor geraten, den Strafbefehl zu akzeptieren. Der 42-Jährige wollte aber Aussagen sehen, denn er sagte "ich bin sauber". Die Tochter aber betonte immer wieder, nicht zu wollen, dass ihr Vater bestraft werde. "Ich hatte damals Angst", gab sie als Begründung für die Anzeige an. Da sie nun bei ihrem Freund und dessen Familie lebt, sei die Angst nicht mehr da. Außerdem habe sie keinen Kontakt zum Vater.

Nach dieser Aussage wurde die Verhandlung für längere Zeit unterbrochen. Als der Angeklagte mit seinem Verteidiger Bernhard Eckert zurück kam, erklärte der Anwalt, seinem Mandanten täte es "von Herzen weh", dass die Situation so sei, wie sie ist. Er wolle außerdem wieder Kontakt zu seiner Tochter. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt. Dazu bekam der 42-Jährige eine Geldauflage von 180 Euro, die er an den Kinderschutzbund bezahlen muss.