Suizidbeihilfe in Forchheim: Wie gehen Ärzte mit Sterbewünschen um?
Autor: Ronald Heck
Forchheim, Donnerstag, 12. März 2020
In Deutschland ist die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung seit Ende Februar wieder erlaubt. Was bedeutet dies für Patienten, Angehörige und Ärzte? Der Chefarzt des Forchheimer Klinikums klärt auf.
Seinem eigenen Leben ein Ende setzen. Schwerkranken Menschen darf dieser Wunsch nicht mehr verwehrt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Hilfe zum Suizid in Deutschland nicht mehr verboten ist. Der 2015 in Kraft getretene Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs ist somit nichtig. Ärzte und Sterbehilfevereinsmitglieder machen sich nicht mehr strafbar, wenn sie anderen beim Sterben helfen.
Auch am Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz werden kranke Menschen am Ende ihres Lebens begleitet. Der FT hat mit Chefarzt Jürgen Gschossmann darüber gesprochen: Er will aufklären und gibt zu bedenken, welche Folgen die Entscheidung hat.
Ärzten ist die Suizidbeihilfe nun höchstrichterlich erlaubt. Was bedeutet das für das Klinikum?
Und wenn der Fall auftritt?
Konkret bedeutet das Urteil, dass Suizidbeihilfe auch in organisierter Form nun zulässig ist, dass aber auch umgekehrt keiner dazu verpflichtet werden kann, Suizidbeihilfe zu leisten. Im Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz haben wir keine eigene Palliativstation und kein Hospiz. Aber wir bieten eine palliativ-medizinische Versorgung an. Wie sich dieses Urteil in letzter Konsequenz konkret für uns hier in Forchheim auswirkt, bleibt abzuwarten.