"Strabs" abgeschafft, Streit geht weiter
Autor: Andreas Oswald
Forchheim, Mittwoch, 25. Juli 2018
Jetzt gibt die Stadt offiziell bekannt, dass ab dem 1. Januar 2018 keine Straßenausbaubeiträge mehr in Forchheim erhoben werden. Dennoch läuft eine Klage.
Am kommenden Dienstag wird vor dem Verwaltungsgerichtshof München entschieden, ob ein Anlieger der Kasernstraße tatsächlich Recht behält, der gegen die erhobenen Ausbaubeiträge nach der Straßenbeitragssatzung (Strabs) geklagt und in erster Instanz gegenüber der Stadt gesiegt hatte.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth war im vergangenen Jahr zu dem Urteil gekommen, dass die Kasernstraße als Haupterschließungs- und nicht als Anliegerstraße zu werten sei. Es geht dabei um 4500 Euro, die die Stadt an den Anlieger zurückzahlen müsste. Dagegen hat die Stadt Berufung eingelegt, über die nun kommende Woche in höherer Instanz in München entschieden wird.Dieses Urteil wird auch die Anlieger in der Jagdstraße interessieren, die mit ihrem Widerspruch aus gleichem Grunde Gewehr bei Fuß stehen.
Die Stadt macht in ihrer amtlichen Bekanntmachung jedoch auf Folgendes aufmerksam: "Bescheide, die vor dem 1. Januar 2018 erlassen wurden, behalten aber ihre Gültigkeit. Anhängige Rechtsverfahren werden von den Widerspruchsbehörden nach der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Rechtslage entschieden."
Es werden zwar keine Straßenausbaubeiträge mehr für die Erneuerung oder Verbesserung von Ortsstraßen und beschränkt öffentliche Wege sowie deren Beleuchtung erhoben.