Die Stallpflicht im Kreis Forchheim bleibt - und viele Fragen

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Wegen der Geflügelpest herrsht Stallpflicht für Hühner. Foto: Roland Weihrauch, dpa
Wegen der Geflügelpest herrsht Stallpflicht für Hühner. Foto: Roland Weihrauch, dpa
Der Geflügelhof Hofmann in Neunkirchen am Brand Foto: privat
Der Geflügelhof Hofmann in Neunkirchen am Brand Foto: privat
 

Weil noch immer Fälle von Geflügelpest festgestellt werden, hält das Landratsamt an der Verordnung fest.

Die Stallpflicht bleibt bestehen. Dies hat das Veterinärsamt im Landratsamt nun bekannt gegeben. Der Grund sind vermehrte Anrufe mit derselben Frage: Wie lange denn noch? Doch: "Das ist nicht absehbar, weil man nicht weiß, wie lange man noch infizierte Vögel findet", erklärt Bernhard Hauser vom Amtsleiter des Veterinärsamts in Forchheim.

Nach wie vor werden Fälle von Geflügelpest festgestellt, wie das Landratsamt Forchheim erklärt. Allein seit Anfang Januar 2017 waren 62 Ausbrüche zu verzeichnen. Betroffen waren Wildvögel ebenso wie Hausgeflügelbestände. Hier traf es neben großen Beständen auch Hobbyhalter. Aus diesem Grund sei es wichtig, die Hausgeflügelbestände weiter zu schützen. Dazu gehört neben der wildvogelsicheren Lagerung von Einstreu und Futter auch das Einstallen der Tiere.

Doch das führt langsam zu Problemen. "Der Verkauf geht erheblich schlechter", sagt Andreas Hofmann aus Neunkirchen. Er ist Geflügelhändler und lebt unter anderem vom Verkauf der Federtiere. Abgesehen davon, dass eine Auslieferung von seinem Hof zu anderen Bauernhöfen erlaubt ist, hat er trotzdem Einbußen. Es werden weniger Hühner verkauft, auch da der Tauben- und Geflügelmarkt in Forchheim gestrichen ist. Es darf kein Markt abgehalten werden. Wer Hühner braucht, dürfe sich ruhig melden.

Und dann sind da noch die Eier, die als Freilandhaltung verkauft wurden. Eine Regelung besage, dass Eier selbst dann noch als Freilandeier verkauft werden dürfen, wenn die Hühner zwölf Wochen im Stall waren, erklärt Bernhard Hauser. Nun sind aber diese zwölf Wochen seit Bestehen der Stallpflicht schon vorbei. Das Problem werde derzeit im Ministerium diskutiert, informiert Hauser. Auch der Zentralverband der Geflügelhalter und Vertreter des Tierseuchenschutzes sind am Tisch dabei. Von einer Lösung wurde noch nichts gehört.


Tiere werden unruhig

Dass die Stallhaltung keine Lösung auf Dauer ist, bekräftigt auch Werner Nützel, Geschäftsführer des Bayerischen Bauernverband. "Die Tierschützer, Kunden und Verbraucher wünschen, dass die Tiere viel Auslauf haben", sagt Nützel. Doch die Seuchenhygiene habe Vorrang. Ein Problem für die Tiere, wenn sie in einem Stall oder Wintergarten eingesperrt sind, sieht er nicht, wenn sie herumlaufen können. "Der Verbraucher weiß, dass Stallpflicht ist", sagt Nützel.

Trotzdem werden die Hühner unruhig, vor allem, die es gewohnt waren, im Freien herumzuspazieren. "Man muss sie beschäftigen wie kleine Kinder", sagt Hofmann. Mit Beschäftigungsmaterial könne Abhilfe geschaffen werden, sagt Hauser. Einfache Dinge, wie Pickblocks, also stark gepresstes Futter, oder Heupresslinge sorgen für Beschäftigung beim Federvieh. Die Hackordnung gebe es immer, auch in der Natur, erläutert dazu Bauernverbandschef Nützel. Dass die Tiere etwas aggressiver werden, wenn sie auf engem Raum eingesperrt sind, könne durchaus vorkommen.


Der Schutz geht vor

Laut der Legehennen Verordnung sind neun Hennen auf einem Quadratmeter erlaubt, 18 Hennen pro Quadratmeter sogar, wenn ein Stall mehrere Ebenen hat, erklärt Amtsleiter Hauser. In der Regel haben die Hühner bei Hobbyhaltern wesentlich mehr Fläche für sich. Als Alternative wäre ein engumzäunter Auslauf mit einem Pavillon oder ein einer Folie über die Umzäunung machbar. Es sind aber wohl die Halter, die mehr unruhig werden, als die Hühner selbst. Aber es hilft nichts: "Wir wollen verhindern, dass die Geflügelpest reingezogen wird. Dann geht es erst richtig los", sagt Hauser und nennt den Sperrbezirk von drei Kilometern als Folgemaßnahme. Der Schutz geht eben vor.