Stadtkern umfasst auch Oberes Scheunenviertel
Autor: Josef Hofbauer
Ebermannstadt, Dienstag, 26. Sept. 2017
Der Bauausschuss Ebermannstadt sagt ja zur Ausweitung des Sanierungsgebietes Stadtkern auf das Obere Scheunenviertel. Investitionen werden gefördert.
Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Ebermannstadt, das der Stadtrat im vergangenen Jahr beschlossen hat, ist der Erhalt und die Sicherung des Oberen Scheunenviertels als Projekt zur Aktivierung und Sanierung historischer Gebäude und Ensembles aufgelistet. Aus diesem Grund hat der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung einer Ausweitung des Sanierungsgebietes "Stadtkern Ebermannstadt" um das Obere Scheunenviertel zugestimmt.
Bei den haufenförmig angelegten Lager und Speicherbauten aus dem 18. und 19. Jahrhundert seien städtebauliche Missstände festzustellen, erklärte Bauamtsleiter Alexander Ebert. Die Bausubstanz weise einen hohen Sanierungsbedarf auf. "Es wäre wünschenswert, wenn mit den Sicherungsmaßnahmen unverzüglich begonnen würde", heißt es in den Sitzungs-Unterlagen.
Damit die Besitzer der Gebäude motiviert werden, das äußere Erscheinungsbild und die historische Substanz der Bauten zu erhalten und eine Nachnutzung leer stehender Gebäude in Erwägung zu ziehen, hat die Stadt ein kommunales Förderprogramm beschlossen. Seitens der Stadt sollen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten einer Gesamtmaßnahme übernommen werden. Legen die Besitzer selbst Hand an, könnten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernommen werden.
Die Ausweitung des Sanierungsgebietes Altstadt um das 1,9 Hektar große Obere Scheunenviertel hat für die Besitzer der Immobilien auch steuerliche Vorteile. Im Jahr der Herstellung könnten bis zu neun, in den folgenden sieben Jahren bis zu sieben Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Für die Stadt, so Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE), habe die Ausweitung des Sanierungsgebietes den Vorteil,dass auch die geplante Sanierung des Sägmühlsteges gefördert werde. Die einzige Bedingung für potenzielle Bauherrn: Sie sind an die Vorgaben der Gestaltungssatzung gebunden, deren Geltungsbereich ebenfalls auf das obere Scheunenviertel ausgedehnt wird.
Damit diese Möglichkeiten bekannt gemacht würden, soll laut Bürgermeisterin Meyer auch das Zentren-Management eingeschaltet werden. Vizebürgermeister Rainer Schmeußer (CSU) begrüßte ebenso wie Stadtrat Franz Dorn (MOG) die Möglichkeit, dass die historischen Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt werden könnten, ohne dass die Förderung dadurch beeinträchtigt werde. Allerdings, so schränkte Bauamtsleiter Alexander Ebert ein, könne eine Umnutzung nicht über die Gestaltungssatzung geregelt werden. Sie müsse im Einzelfall vom Gremium beschlossen werden.