Stadt Forchheim verliert Rechtsstreit, streitet aber weiter
Autor: Ekkehard Roepert
Reuth, Montag, 27. Juni 2016
Eine Klägerin gewann den Rechtsstreit gegen die Stadt Forchheim, die einen Rückbau der Garage verlangt. Doch die Stadt will weiterklagen.
Fast vier Jahre dauert nun schon der Baustopp für die Garage der Familie Kaiser im Unteren Schulweg. Bei dem Streit scheint sich die Stadt verrannt zu haben: Denn schon im Oktober 2013 hatte der damalige Oberbürgermeister Franz Stumpf (CSU/WUO) einen Kompromiss gefordert, der für Bauamtschef Gerhard Zedler aber nicht akzeptabel war. Vielmehr beharrte Zedler darauf, dass die Kaiser-Garage "zurückgebaut" werden müsse. Heißt: Die Garage sollte um etwa 1,50 Meter auf die rechtlich zulässige Höhe von drei Metern zurückgestutzt werden.
Doch mit diesem Ansinnen ist die Stadt jetzt vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth gescheitert. Simone Kaiser hat mit ihrer Klage gegen die Stadt Forchheim Recht bekommen. Sie hatte der Stadt im Vorfeld des Prozesses wiederholt angeboten, die Garage umzubauen und die Attika abzureißen. Doch ihr Kompromissvorschlag wurde nicht erhört.
Anderer Maßstab für Kaiser?
Kompliziert ist die Auseinandersetzung zwischen der Familie Kaiser und der Stadt deshalb, weil Peter Kaiser, der Ehemann der Klägerin, im Oktober 2013 noch (fraktionsloser) Stadtrat war. Der Bauausschuss teilte damals mehrheitlich die Meinung von Bauamtschef Zedler, dass der Antrag eines Stadtrates besonders genau zu beurteilen sei. Während des Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht hatte die Stadt Forchheim argumentiert, dass "aufgrund der früheren Tätigkeit des Ehemanns der Klägerin im Bauausschuss andere Maßstäbe anzusetzen seien, als im Falle anderer Bauherrn". Doch diesen Anspruch auf "andere Maßstäbe" hat das Verwaltungsgericht jetzt zurückgewiesen. Die mit fünf Richtern besetzte 2. Kammer ist der Auffassung: Die Rückbauverpflichtung der Stadt "ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten." Zwar verletze Kaiser die Anforderung des Abstandsflächenrechtes, urteilt das Gericht - mit 4,55 Metern Höhe bestehe tatsächlich eine "materielle Illegalität der errichteten Grenzgarage". Aber, sagen die Bayreuther Richter: Die Beseitigungsanordnung sei "zur Herstellung rechtmäßiger Zustände nicht erforderlich"; eine Abweichung sei zulässig, wenn sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar sei. Der Teilabbruch der Garagen-Attika, so wie es der Antrag der Klägerin (vom 15. Oktober 2013) vorgesehen habe, sei ausreichend.
"Gute Aussichten"
"In der Tat hat das Verwaltungsgericht ganz überwiegend der Klägerin Recht gegeben", räumt Till Zimmer, der Rechtsrat der Stadt ein.
Gleichwohl: Die Verwaltung sie nach der Analyse des Urteils "zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Berufung gute Erfolgsaussichten hätte", betont der Rechtsrat. Und weiter: "Die Stadt hat deshalb keinen Anlass, ihre rechtliche Position zu ändern und bereitet den Antrag auf Zulassung der Berufung vor. Allerdings geht es hier um Rechtsfragen, die soweit ersichtlich bislang noch nicht obergerichtlich entschieden wurden, so dass der Ausgang der Berufung nicht vorhergesehen werden kann." Da es sich um ein laufendes Verfahren handele, wollte Till Zimmer "zu den Argumenten im Einzelnen nichts ausführen". Lediglich zweifelte er an, dass der Rechtsstreit um die Garage vom Tisch wäre, wenn die Stadt die Entscheidung rechtskräftig werden ließe. "Denn im Zentrum der rechtlichen Fragestellungen steht eine Regelung der Bayerischen Bauordnung, die eine nachbarschützende Funktion hat, so dass auch den Nachbarn Rechtsschutzmöglichkeiten zustehen dürften." Peter Kaiser wundert sich, dass die Stadt trotz dieses seiner Meinung nach eindeutigen Urteils in die Berufung gehen will. Schon vor dem ersten Prozess habe OB Stumpf den Abriss als "unverhältnismäßig" bezeichnet.