Verband kommt Vereinen nach Urteil entgegen
Autor: Daniel Ruppert
Altenkunstadt, Dienstag, 05. Mai 2020
Einen Tag, nachdem das Sportgericht die Auf- und Abstiegsregelung der abgebrochenen Saison moniert hatte, besserte das Präsidium des BTTV deutlich nach.
Sieben Tischtennis-Vereine aus Bayern hatten - vertreten vom Vorstand oder Abteilungsleiter - gegen die Wertung der zum 13. März für beendet erklärten Saison 2019/20 geklagt. Am Sonntag verbuchten die Klubs einen ersten Erfolg, als das Sportgericht des Bayerischen Tischtennis-Verbands (BTTV) dessen Entscheidung teilweise kippte. Vor allem die Situation von Mannschaften auf Relegationsplätzen und Härtefälle aufgrund unterschiedlich vieler ausgetragener Partien müssten neu bewertet werden, urteilte das Gericht.
Entscheidung einen Tag später
Der sechsköpfige Sportvorstand und anschließend das ebenfalls mit sechs Personen besetzte Präsidium des BTTV reagierten schnell. "Mit der gebotenen Eile, aber auch der nötigen Sorgfalt" sollte eine Reaktion erfolgen, hieß es am Sonntag. Am Montag tagten die Gremien, in denen Gunther Czepera aus dem oberfränkischen Altenkunstadt seit 2004 in seinen Funktionen als Sportvorstand und Vizepräsident vertreten ist. Gestern folgte die Bekanntgabe.
Die wichtigste Neuerung: Teams, die zum Zeitpunkt des Abbruchs auf dem Aufstiegsrelegationsplatz standen, erhalten zusätzlich zum Tabellenersten das Startrecht in der nächsthöheren Liga. Diese Umsetzung erfolgt automatisch von der Geschäftsstelle. Für Inhaber des Abstiegsrelegationsplatz ergibt sich keine Änderung, sie dürfen, wie beschlossen, in der Spielklasse bleiben.
Darüber hinaus wird eine Tabelle mit dem Quotienten aus Pluspunkten geteilt durch die Zahl absolvierter Spiele gebildet. Alle, die in diesem neuen Tableau auf einen Aufstiegs- oder Aufstiegsrelegationsplatz rutschen bzw. von einem direkten Abstiegsplatz auf einen Abstiegsrelegationsplatz oder besser vorrücken, werden ebenfalls mit der für sie besseren Wertung berücksichtigt.
Allerdings werden diese Härtefälle nicht automatisch umgesetzt. Sie bedürfen eines Antrags per E-Mail an die Geschäftsstelle (bttv@bttv.de) bis zum 12. Mai, 12 Uhr. Grund für die Frist von nur einer Woche ist der Termin der Vereinsmeldungen für die kommende Spielzeit am 16. Mai. Rechnet man pro Liga mit durchschnittlich einer Mannschaft, die von ihrem Recht Gebrauch macht, beträfe das bayernweit 300 Teams. "Die Soll-Stärke von zehn Mannschaften werden wir im Herrenbereich sicherlich in einigen Ligen überschreiten", sagt Czepera.
Auch gegen die Nachbesserung des Verbands ist Einspruch möglich. Der 48-Jährige glaubt aber nicht daran, "da wir die Ungleichheit bei den ausgetragenen Spielen mit der Quotientenregelung fair gelöst haben". Fünf der Vereine, die geklagt hatten, profitieren von der Ergänzung, zwei gehen allerdings erneut leer aus, darunter der SC Raiffeisen Bayreuth. Die erste Mannschaft ist in der Bezirksoberliga Oberfranken-Ost punktgleich mit dem TTC Hof II, der den Relegationsplatz belegt, hat sogar eine Partie mehr absolviert, weist aber das bessere Spielverhältnis auf.
Der SCR begründete den Einspruch damit, dass der Abstieg zumindest theoretisch noch aus eigener Kraft zu verhindern gewesen wäre. "Ob wir erneut klagen, müssen wir erst intern besprechen", sagt Mannschaftsführer Sergej Busch, als er am Telefon vom neuen Beschluss erfährt. "Diese Regelung ist zwar gerechter als vorher, noch fairer wäre aber eine Annullierung der Saison oder Wertung der Hinrundentabelle gewesen", erklärt Busch, der im Winter mit seinem Team auf dem Relegationsplatz stand.