Schon wieder eine Attacke mit dem Laserpointer
Autor: Verena Pohl
Eckental, Donnerstag, 21. August 2014
Schon wieder ist im Raum Forchheim ein Pilot mit einem Laserpointer geblendet worden. Am Mittwochabend gegen 22 Uhr wurde der Vorfall gemeldet.
Der Pilot steuerte ein Verkehrsflugzeug einer europäischen Fluggesellschaft mit 70 Passieren und vier Besatzungsmitgliedern an Bord und war auf dem Landeanflug zum Nürnberger Flughafen, als ein Laserstrahl das Cockpit traf.
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei dürfte als Standort des unbekannten Täters der nördliche Ortsrand von Forth in Frage kommen. Die Polizei ermittelt nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit einem ähnlichen Vorfall am Abend des 14. August. Hier war ein Flugzeug Ziel eines Laserpointerangriffs aus Richtung Bundesstraße 2 bei Unterrüsselbach.
Hinweise erbittet die Polizei unter Telefon 09194/73880.
Meldepflicht seit 2009
Wie das Luftfahrt-Bundesamt auf Nachfrage mitteilt, müssen deutsche Luftfahrtunternehmen seit Ende Oktober 2009 solche Fälle, in denen Piloten gefährlich geblendet wurden, melden. Grund für die Einführung dieser Meldepflicht war die immer weiter steigende Zahl entsprechender Fälle - und das, obwohl laut geltender Rechtslage im Umkreis von 1,5 Kilometern um Flugplätze generell die Nutzung von Scheinwerfern oder "optischen Lichtsignalgeräten" verboten ist.
2010 wurden 196 Laser-Attacken auf deutsche Flugzeuge in Deutschland gemeldet (ausländische Maschinen sind von der Meldepflicht nicht betroffen), darunter eine in Bayreuth und zwei in Nürnberg. 2011 waren es schon 279 Vorfälle (darunter drei in Nürnberg), 2012 wurden 342 Laser-Angriffe erfasst (sechs davon in Nürnberg und zwei in Feucht). Außerdem mussten sich mindestens sechs Besatzungsmitglieder in Folge des Laser-Angriffs augenärztlich behandeln lassen.
2013 erfasste das Luftfahrtbundesamt 322 Laser-Attacken, die Zahl ist somit leicht rückläufig. Eine mögliche Erklärung ist hier, dass der Einsatz eines Laserpointers als "widerrechtlicher Eingriff in den Luftverkehr" und somit als Straftat verfolgt wird, als Strafe drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Die geblendeten Piloten berichten von starken Beeinträchtigungen, vorübergehenden Sehstörungen oder längeren Augenreizungen. Besonders im Anflug stellt das eine große Gefahr für die Passagiere dar.