Radwege in Forchheim täuschen Sicherheit vor

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Das Nebeneinander von Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern in der Äußeren Nürnberger Straße ist nicht korrekt geregelt. Das blaue Gebotsschild muss demontiert werden, weil es nicht mehr der Straßenverkehrsordnung entspricht. Foto: Roepert
Das Nebeneinander von Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern in der Äußeren Nürnberger Straße ist nicht korrekt geregelt. Das blaue Gebotsschild muss demontiert werden, weil es nicht mehr der Straßenverkehrsordnung entspricht.  Foto: Roepert

Die blauen Schilder, die den Radfahrern eine "Benutzerpflicht" vorschreiben, stehen in Forchheim zwar noch, doch rechtlich haben sie ihre Bedeutung verloren. Als Ersatz drängt der ADFC auf mehr Schutz-Streifen in der Stadt.

Die blauen Schilder sind irreführend. Daher wird Roland Brütting, der Chef im Forchheimer Verkehrsamt, die Gebotsschilder für Radfahrer "in naher Zukunft" abbauen lassen. Die Angelegenheit ist verzwickt und zwingt Brütting zu einem "ganz blöden Spagat", wie er selbst sagt.

Verkehrsrechtlich haben die Gebotsschilder nämlich schon seit zwei Jahren keine korrekte Aussagekraft mehr. Denn die sogenannte Radwegebenutzerpflicht hat sich erledigt. Sie ist in der bundesweit geltenden Straßenverkehrsordnung nur noch an besonders gefährlichen Stellen einer Kommune erlaubt. In diesen Fällen müssen die Radwege eine Breite haben, die sie in Forchheim aber nirgends haben. Hinzu kommt, dass die Straßenverkehrsordnung Radwege in Tempo-30-Zonen (etwa in der Äußeren Nürnberger Straße) generell nicht vorsieht.


Erlangen hat Schilder schon abgebaut

Jürgen Moser, der im Vorstand des Forchheimer ADFC sitzt, weist auf Erlangen hin: "Die haben schon reagiert und die blauen Schilder abgebaut." Für Forchheim fordert er "farblich abmarkierte Radwege und andere Schilder". Optimale Sicherheit hätten Radfahrer, wenn sie in Tempo-30-Zonen und zugleich auf "Schutz-Streifen" fahren könnten, sagt ADFC-Sprecher Moser. Die komplette Innenstadt solle entsprechend ausgestattet werden.
Objektiv, sagt Roland Brütting, werde es eine Verbesserung sein, wenn die blauen Gebotsschilder demontiert werden. "Doch wir schaffen subjektiv eine Verschlechterung der Verkehrssituation." Sollte ein Radfahrer auf der Fahrbahn verunglücken, werde man die Behörde der "Paragrafenreiterei" bezichtigen, befürchtet der Chef des Verkehrsamtes.

Die vom ADFC gewünschten Schutz-Streifen gibt es in Forchheim bereits in der Kloster - und in der Dreikirchenstraße. "Auch in der Nürnberger-Straße würde ich mir einen Schutz-Streifen wünschen, aber die Breite der Straße reicht wohl nicht aus", bedauert Brütting.

Dass die Radfahrer auf der Fahrbahn sicherer unterwegs sind als auf den Radwegen, das leuchte vielen zwar nicht ein, weiß Roland Brütting, aber die Unfallforschung habe dies längst beweisen: An Einmündungen und in der Nähe von Hecken werden die Verkehrsteilnehmer auf den Radwegen leicht übersehen - auf der Fahrbahn werden sie von den Autofahrern besser wahrgenommen.

ADFC-Mitglied Manfred Fluhrer radelt beinahe täglich von Forchheim Nord zu seinem Arbeitsplatz in den Süden der Stadt. Wenn er die Äußere Nürnberger Straße entlangfährt, dann bleibt er auf dem Radweg. "Obwohl er eng ist und man immer wieder ausgebremst wird, wenn Fußgänger unterwegs sind," so die Erfahrung Fluhrers. Die "Enge" des Radweges empfinde er aber gar nicht als gefährlich - vielmehr dessen "holprige Oberfläche und die Bordsteinkanten an den Einmündungen".

Kanten absenken

Daher plädiert Manfred Fluhrer für eine "Null-Absenkung der Bordsteinkanten an den Einmündungen". Dieser Niveauausgleich (kombiniert mit einer Noppen-Platte) komme auch blinden Passanten und Menschen im Rollstuhl entgegen. "Die Methode, durch Schwellen das Tempo zu drosseln, hat sich überlebt", sagt Fluhrer.

Dort, wo jetzt noch blaue Gebotsschilder stehen, möchte Roland Brütting "Gehweg-Schilder" anbringen - mit dem Zusatz: Für Radfahrer frei. Doch der Chef des Verkehrsamtes warnt vor einem Missverständnis: Obwohl die Radwegebenutzerpflicht nicht mehr gilt, müssen die blauen Schilder beachtete werden: "An ein Verkehrsschild, das steht, muss man sich halten", sagt Brütting. Auch das sei in der Straßenverkehrsordnung geregelt: Ein Verkehrsteilnehmer, der sich aus Gewohnheit auf ein Schild verlasse, verdiene Vertrauensschutz.