Radfahrer kommen in Forchheim aus dem Tritt
Autor: Ekkehard Roepert
Forchheim, Donnerstag, 08. Sept. 2016
Wer am Ende der Eisenbahnbrücke in Richtung Reuth weiterradeln will, muss sein Rad auch mal ein Stück schieben.
Für Albert Fießer war es eine "böse Überraschung". Als der Radler von der Eisenbahnbrücke Richtung Bayreuther Straße abbiegen wollte, stand er "plötzlich vor einer unmittelbar nach der Kurve aufgestellten Absperrung".
Wegen Bauarbeiten muss ein Stück des Radweges in Richtung Reuth noch bis 20. September gesperrt bleiben, erklärt Roland Brütting, der Chef des Straßenverkehrsamtes. Bis dahin müssten die Radfahrer in Kauf nehmen, dass sie nach der Brücke auf die linke Straßenseite wechseln; dort rund 100 Meter ihr Rad schieben, um dann bei der Ampel Am Stahl wieder auf den Radweg stadtauswärts zu kommen.
Brütting setzt aus Sicherheit
Albert Fießer ist unzufrieden mit dieser Lösung. Er fragt: "Wäre es nicht das Normalste, wenn die Radfahrer, wie überall dort, wo kein Radweg vorhanden ist, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auf der Straße die Rampe von der Eisenbahnbrücke hinunter fahren würden? Warum wird das mit einem entsprechenden Verkehrszeichen untersagt?" Brüttings Antwort: Das Radfahren auf der Fahrbahn sei an dieser Stelle zu riskant. Nicht jeder Radfahrer sei so erfahren wie Albert Fießer, argumentiert der Chef der Verkehrsbehörde. "Wenn beispielsweise ein Neunjähriger mit dem Rad nach der Brücke durch die Verschwenkung fährt und wenn sich dort zwei Fahrzeuge begegnen, dann ist das einfach zu gefährlich." Es sei keineswegs so, dass der Radfahrer "kuschen" müsse; diesen Vorwurf habe ihm der verärgerte Radfahrer aus Reuth gemacht. "Ich dagegen bin der Meinung, dass der Radfahrer hier geschützt wird", betont Brütting.
Albert Fießer dagegen sieht hinter dieser Schutzmaßnahme eher eine Herabsetzung: "Für wie unfähig halten denn die Verkehrsexperten der Stadt und der Polizei die Autofahrer in Forchheimer? Sind diese wirklich unfähig, in einer Baustellenumfahrung, in der die Geschwindigkeit ohnehin auf 30 km/h begrenzt ist, mit gebührendem Abstand kurzzeitig hinter einem Radfahrer herzufahren?" Albert Fießer meint sogar, die jetzige Regelung sei "viel gefährlicher", da es den Radfahrern überlassen werde, "ob sie entweder gegen das Linksfahrverbot oder gegen das Fahrverbot auf der Straße verstoßen".
Sollte es zu einem Unfall kommen, dann sei "auf jeden Fall der verbotswidrig handelnde Radfahrer der Dumme und die Behörden sind mit dieser für alle, außer den Radfahrern, bequemsten und einfallslosesten Lösung fein raus".