NPD-Plakate geklaut: Junge Forchheimer vor Gericht
Autor: Ekkehard Roepert
Forchheim, Montag, 30. Juni 2014
Die drei Forchheimer Abiturienten, die im Mai 25 Wahlplakate der NPD aus dem Straßenbild entfernt hatten, mussten sich am Montag vor dem Jugendgericht verantworten. Jonathan K., der Anführer der Aktion, muss 400 Euro Strafe zahlen, seine Mittäter müssen Sozialstunden ableisten.
Die Slogans auf den Plakaten der NPD empfand Jonathan K. als "aufhetzend". Daher schrieb er seine Freundin Svenja H. und seinen Freund Thomas R. an: "Hey, wollt ihr nicht einschreiten!"
In der Nacht zum 14. Mai schritt das Trio dann ein; zog durch Forchheim und entfernte 25 NPD-Plakate. Am Montag saßen die drei auf der Anklagebank des Forchheimer Amtsgerichtes. Jugendrichter Philipp Förtsch sprach von einer "gruppendynamisch bedingten Verfehlung".
Zur Tatzeit waren die drei Abiturienten 18 beziehungsweise 17 Jahre alt. "Fremdes Eigentum hat man zu achten", sagte Oberstaatsanwalt Martin Dippold. Das sei demokratisches Grundverständnis und gelte auch dann, wenn man mit dem Inhalte von Plakaten "nicht einverstanden ist."
Falsch verstandener Idealismus
Sachbeschädigung in 25 Fällen legte Dippold den drei jungen Forchheimern zur Last.
Jonathan K. betonte, die Tat sei "nicht politisch motiviert" gewesen. Die Slogans (etwa: "Einwanderungsflut - Grenzen sichern") hätten sich gegen Asylbewerber gerichtet und die Plakate seien auch gezielt in der Nähe der Asylbewerberunterkunft aufgehängt worden. "Das ist aufhetzend und könnte die betroffene Gruppe verletzen", sagte der 18-Jährige und hob hervor: "Unabhängig von der NPD, die Plakate hätte ich auch entfernt, wenn sie von einer anderen Partei gewesen wären. Wir wollten auf den volksverhetzenden Charakter aufmerksam machen."
Auch Thomas R. und Svenja H. äußerten sich in dieser Richtung: Es sei nicht darum gegangen, die NPD zu schädigen. "Das war wohl nicht die richtige Methode, seine politische Meinung auszudrücken", bekannte die 18-Jährige.
Sozialstunden und Geldstrafe
Den Schaden, 125 Euro, müssen Jonathan K., Thomas R. und Svenja H. zu gleichen Teilen wieder gutmachen. Richter Förtsch verurteilte zudem Thomas R. und Svenja H. zu je 20 Stunden Sozialarbeit. Genau so, wie es Oberstaatsanwalt Dippold gefordert hatte. Die 60 Stunden von Jonathan K. verwandelte der Richter in eine 400-Euro Strafe (zu Gunsten des Weißen Rings). Und zwar deshalb, weil Jonathan K. schon nächste Woche nach Indien aufbricht, um dort freiwillig ein Vierteljahr soziale Arbeit zu leisten. Hinterher wird er mit einem Studium beginnen.
Grundsätzlich habe er nichts gegen Sozialarbeit, sagte Jonathan K., "aber ich bin in diesem Jahr nur noch drei Wochen in der Stadt". Ersatzweise sei er bereit, "jeden dreistelligen Betrag zu zahlen."
Jugendrichter Philipp Förtsch meinte, die 400 Euro Strafe würden ihn, da er kein Einkommen habe, "hart treffen" - aber die Strafe "muss fühlbar sein." Die Kosten des Verfahrens erließ Förtsch allen drei Angeklagten, weil sie kein eigenes Einkommen hätten.