Notfall vorgetäuscht? Verfahren eingestellt
Autor: Luisa Hölzel
Forchheim, Freitag, 24. Juli 2015
Ein 28-Jähriger wurde am Donnerstag von der Forchheimer Amtsrichterin zu einer Geldauflage von 600 Euro verklagt. Er fälschte Urkunden am Klinikum Forchheim.
Er soll Urkunden gefälscht haben, um sich vor dem Bußgeld einer geblitzten Fahrt zu lösen. Das Verfahren wurde eingestellt, 600 Euro muss der 28-Jährige trotzdem bezahlen.
Er fährt regelmäßig Blutkonserven von Nürnberg in das Klinikum Forchheim. Bei besonders dringenden Fällen kann dann auch das Blaulicht eingesetzt werden. Laut Anklageschrift soll der 28-Jährige zwei solcher Blaulichtfahrten im Nachhinein als einen Notfall bezeichnet haben. Grund für diese angebliche Urkundenfälschung war, dass er auf der Fahrt geblitzt worden war.
Bereits zu Beginn der Verhandlung stellte er klar: "Die Tatsachen in der Anklageschrift sind definitiv falsch wiedergegeben." Wie der Angeklagte sagte, erzähle ihm sein Chef immer im Vornherein ob es sich um einen Notfall handle oder nicht.
Es kam vorher schon einmal zu einem ähnlichen Zwischenfall. Der Fahrer soll dabei einen Bußgeldbescheid erhalten haben, den er auch zahlen wollte. "Mein Chef meinte zu mir, ich solle diesen nicht zahlen, da er gute Kontakte zum Forchheimer Klinikum habe", berichtet der Angeklagte vor Gericht. Dort solle er es als Notfall abstempeln lassen, um somit eine Blaulichtberechtigung zu erhalten. Einer der Vorfälle im September 2014 sei dabei frei erfunden. "Sie hat Ihnen den Zettel also unterschrieben, obwohl sie wusste, dass da gar nichts war", stellte Amtsrichterin Silke Schneider mit Erstaunen fest.
Freude bei der Lieferung
Mit den Worten "Na Gott sei Dank bist du schon da", sei der Angeschuldigte im Oktober für einen ähnlichen Fall begrüßt worden sein. Zuvor hatte sein Chef ihn angerufen und einen Notfall in Forchheim gemeldet. Auf dem Weg dorthin sei er geblitzt worden.
Seinen Transportschein hat der 28-Jährige im Klinikum abstempeln lassen. Der Verteidiger versuchte richtig zu stellen: "Der Stempel ist über dem Wort Notfall angelegt geworden" und legte ihn der Richterin vor. "Also ich traue mich ja viel zu, aber das so zu bestätigen. Da bin ich echt überfragt", sagte Schneider.
Die erste Zeugin soll den Transportschein von September unterschrieben haben. Sie sagte, sie habe den Notfallschein zweimal abgestempelt. "Ich wurde gebeten den Stempel zusätzlich noch oben zu machen und hab gefragt, ob das neu ist", erklärte die 44-jährige Krankenhaus-Angestellte. Wie ihre Unterschrift auf den Schein kommt, wisse sie jedoch nicht.
Eine weitere Zeugin soll den zweiten Notfallschein im Oktober unterschrieben haben. "Das Wort Notfall ist in diesem Zusammenhang nie, und das will ich betonen, gefallen", stellt die 53-Jährige klar. Sie habe bei der Ankunft des 28-Jährigen lediglich den Fahrschein abgestempelt, die Blutkonserven genommen und sei dann gleich wieder zu ihrem Arbeitsplatz gegangen. Irgendwann soll sie noch gesehen haben, wie dieser den Stift nahm und etwas darauf schrieb. "Wäre es ein lebensbedrohlicher Notfall gewesen, wäre das Ganze anders abgelaufen", sagte die Zeugin.
"Es geht hier immer noch um das Verfälschen einer Urkunde", sagt Staatsanwalt Christian Schorr. Doch alle drei Parteien einigten sich und kamen zu dem Entschluss das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Der Angeklagte muss nun eine 600 Euro bezahlen, damit das Verfahren abgeschlossen wird. Das Geld geht an die Sozialeinrichtung "Brückla e.V. Forchheim" zahlen muss.