Nostalgiker müssen noch auf EBS-Kennzeichen warten
Autor: Ekkehard Roepert
LKR Forchheim, Dienstag, 15. Januar 2013
Theoretisch könnten die alten EBS- Nummernschilder seit Dienstag wieder an Kraftfahrzeuge angeschraubt werden. Aber noch fehlt das Ja der Politik im Landkreis Forchheim.
194 Reservierungen liegen Andreas Kraus mittlerweile vor. Aber dem Chef der KFZ-Zulassungsstelle sind die Hände gebunden, noch kann er die reservierten EBS-Kennzeichen nicht rausgeben.
Zwar hat die Staatsregierung am Montag zugestimmt - die seit 1972 nicht mehr vergebenen Autoschilder für Kleinstädte dürfen wieder verwendet werden. So würde "die lokale Identität und der Tourismus gestärkt", meint Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP). Doch obwohl der Weg geebnet scheint, gibt es einen Stolperstein: Das örtliche Landratsamt muss zustimmen. Die Behörde wiederum kann nicht zustimmen, solange ein bestimmtes Schreiben des Bundes fehlt: Wie Kathrin Schürr (Pressesprecherin des Landkreises Forchheim) am Dienstag sagte: "Es ist noch nicht geklärt, ob die Zustimmung des Landrats ausreicht, oder ob der Kreistag der Wiedereinführung des Kennzeichens zustimmen muss."
Entscheidet nur der Landrat?
Vermutlich würden die politischen Gremien eingebunden, aber genau dies sei vom Bund noch nicht festgeschrieben. Sollte die Entscheidung aber alleine bei Landrat Reinhardt Glauber (FW) liegen - wie würde er entscheiden? Dazu wollte sich Glauber noch nicht äußern.
Andere Landräte hatten sich schon im Vorfeld kritisch geäußert. Etwa Jakob Kreidl (CSU), Landrat im Landkreis Miesbach und zugleich Landkreis-Präsident. "Die Wiedereinführung von Alt-Kennzeichen bedeutet ein Zurück in die Vergangenheit und ist nicht hilfreich", meint Jakob Kreidl.
Ein Herzensanliegen
Der Städtetag hatte missgestimmt auf solche Kritik reagiert. "Für einzelne Städte, die früher eine eigene Buchstabenkombination hatten, ist die Wiedereinführung ein Herzensanliegen", sagt Bernhard Buckenhofer, der Geschäftsführer des Städtetages. Es sei bedauerlich, dass es "nicht den Städten selbst überlassen ist, sondern dass die jeweiligen Landkreise befinden, ob ein Wunschkennzeichen möglich ist."
Auch Kathrin Schürr sagt, dass es sinnfälliger wäre, wenn es das Veto-Recht des Landkreises nicht gäbe - und jede Stadt für sich entscheiden könnte.
Denn nun könnten - vorausgesetzt der Landrat oder der Kreistag stimmt zu - zwar sämtliche Landkreis-Bewohner ein Ebermannstadter Kennzeichen beantragen. Doch die Bürger aus Gößweinstein oder Obertrubach, die früher ein Pegnitzer Kennzeichen hatten, werden nie mehr mit den ehemaligen Buchstabenkombinationen auf den Nummernschildern ihrer Autos herumfahren. Denn: Mit der Abwicklung des Pegnitzer Kennzeichens war bei der Gebietsreform 1972 der Landkreis Bayreuth betraut. Folge: Nur Bewohner des Landkreises Bayreuth dürfen ein Pegnitzer Kennzeichen beantragen. Entsprechendes gilt für Heiligenstadt, das jetzt zum Landkreis Bamberg gehört; oder für Waischenfeld, das dem Landkreis Bayreuth zugeschlagen wurde.
