Netto-Supermarkt in Effeltrich soll Ostern 2019 stehen
Autor: Dagmar Niemann
Effeltrich, Dienstag, 08. Mai 2018
Der Gemeinderat Effeltrich hat über den zukünftigen Lebensmittelmarkt an der Baiersdorfer Straße beraten.
Von Anfang Februar bis Anfang März waren die im Zusammenhang mit dem Bau eines Lebensmittelmarktes an der Baiersdorfer Straße geplanten Änderungen des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt worden. Behörden wie das Landratsamt Forchheim oder die Regierung von Oberfranken, Träger öffentlicher Belange wie der Bund Naturschutz und private Betroffene wie die Baumschulen Schmidtlein oder Fischer hatten ihre Bedenken und Einwände gegen die Planungen zum Ausdruck bringen können.
Stellungnahmen geprüft
In der Sitzung zugegen waren Holger Fischer vom gleichnamigen Planungsbüro in Linden/Hessen, der die eingegangenen Beschwerden und Änderungswünsche geprüft und Stellungnahmen dazu vorbereitet hatte, sowie Walter Ruppel von der Mibeg-Development-Gesellschaft in Bad Soden, jener Unternehmensgruppe, die den Lebensmittelmarkt bauen und dann schlüsselfertig an einen Investor verkaufen wird, der ihn dann seinerseits an den Betreiber des Netto-Marktes vermieten wird.
Eine Linksabbiegerspur?
Bei den Anregungen und Einwänden ging es beispielsweise um die Frage, ob eine Linksabbiegerspur eingerichtet werden soll. Bei einem Verkehrsaufkommen von circa 3500 Fahrzeugen pro Tag ist das nicht unabdingbar, aber inzwischen eingeplant, so dass auf der Abbiegerspur drei Autos hintereinander den Gegenverkehr passieren lassen können. Oder es ging um die Frage des Trenngrüns, das als siedlungsgliedernde Freifläche zwischen benachbarten Ortschaften von einer Bebauung freigehalten werden muss. Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West hatte dazu unlängst entschieden, dass im Falle dieses Lebensmittelmarktes, der die Versorgung zweier Gemeinden sicherstellen soll, die Trenngrünfläche reduziert werden darf.
Oder es ging um Fragen der Entwässerung, der Außenbeleuchtung des Lebensmittelmarktes (möglichst insektenschonend), des gesetzlichen Mindestabstandes zu landwirtschaftlichen Grundstücken, die Beanspruchung einer Fläche von Seiten der Elektro-Genossenschaft für die Errichtung einer Trafostation und vieles mehr.