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Nachbarschaftsstreit im Kreis Forchheim um Tor und Zufahrt


Autor: Carmen Schwind

Forchheim, Dienstag, 10. April 2018

Hat ein 50-Jähriger aus dem Kreis Forchheim seinen Nachbarn mit einer Spatengabel angegriffen? Angeklagt war er wegen gefährlicher Körperverletzung.
Das Amtsgericht Forchheim Foto: Jennifer Hauser


Manchmal enden Nachbarschaftsstreitigkeiten vor Gericht. In diesem Fall waren ein 50-jähriger Türke aus dem Landkreis Forchheim und sein 25-jähriger Sohn vor dem Amtsgericht Forchheim gelandet. Der Vater war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, der Sohn wegen Bedrohung in zwei Fällen.

Letztendlich ging es um ein Tor, eine Spatengabel, ein Gerangel und um Beleidigungen. Unklar war, ob Bedrohungen ausgesprochen worden waren und ob der ältere Angeklagte tatsächlich seinen Nachbarn mit der Spatengabel angegriffen hatte.

Zu Beginn der Verhandlung fragte Strafrichterin Silke Schneider die Angeklagten, was im August letzten Jahres auf dem Grundstück des Beschuldigten geschehen war. Dieser erzählte, er habe gerade geschlafen, als es an der Tür klingelte und der Sohn seines Nachbarn und dessen Schwester vor der Tür gestanden seien. "Der hat gesagt, das Tor muss offen bleiben", erzählte der beschuldigte Vater.


Tor und Zufahrt

Das Tor gehört zu einer Zufahrt, für die die Nachbarn das Wegerecht haben. Die Beklagten wollen dieses geschlossen halten, damit niemand ihr Grundstück betritt. Für die Nachbarn soll es offen sein, damit sie jederzeit frei zu ihrem Grundstück gelangen können.

Der Beklagte gab an, dass auch seine Frau und sein Sohn zur Diskussion dazukamen. Er habe Sohn und Tochter der Nachbarn aufgefordert, sein Grundstück zu verlassen, da ihm der Nachbarssohn sehr nahe getreten sei. Zudem habe er ihm den Brunnen zeigen wollen, um den sich die Nachbarn ebenfalls streiten.

Da der Nachbarssohn seine Hände in den Taschen gehalten und dessen Schwester vorher das durch eine Kordel verschlossene Tor mit einem Messer aufgeschnitten haben soll, fühlte sich der Angeklagte bedroht und nahm besagte Spatengabel zum eigenen Schutz in die Hände. Der Beschuldigte gab an, dass der Nachbarssohn seine Frau beleidigte, ebenfalls nach dem Gartengerät griff, es ein Gerangel gab und er dabei stürzte und sich verletzte.

Sein Sohn wollte ihn ins Krankenhaus bringen, da sei bereits die Polizei gekommen. Diese Aussagen bestätigten der ebenfalls angeklagte Sohn und die als Zeugin geladene Ehefrau.


Gestürzt und verfolgt

Der Nachbarssohn dagegen erzählte, dass der Beklagte mit der Spatengabel gegen ihn gestochen habe. Er habe gerade noch zur Seite springen können. Dann habe er das Gerät gepackt, dabei sei der Beklagte gestürzt, gleich wieder aufgesprungen und habe ihn und die Schwester zum Tor verfolgt. Die Schwester habe mittlerweile über ihr Handy die Polizei gerufen, da sie Angst um ihr Leben hatten. Der Sohn habe sie ebenfalls verfolgt und kurz vor dem Zaun gerufen, dass er sie umbringen wolle, wenn sie noch einmal das Grundstück betreten. Deshalb die Anklage wegen Bedrohung. Diese Aussage bestätigte die als Zeugin geladene Schwester, die das Haus der Eltern während deren Urlaub versorgt und den Bruder um Hilfe gerufen hatte. Nach ihrer Aussage wollten sie nur vernünftig mit dem Beschuldigten sprechen.

Als Zeuge war ein weiterer Nachbar geladen, der gerade heimgekommen war. Er hatte allerdings nur den Beschuldigten mit einem Gartengerät laufen sehen. Die als Zeugen geladenen Polizisten gaben an, dass drei Einsatzfahrzeuge eingetroffen seien, die Parteien bereits getrennt und sehr erschrocken waren.


Geldstrafe und Haft gefordert

Nach der Beweisaufnahme forderte Staatsanwalt Stefan Meyer für den beklagten Sohn für die Bedrohung eine Geldstrafe von 30 Tagen je 40 Euro und für den Vater neun Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von 2000 Euro. Die beiden Anwälte der Beklagten, Manfred Ellmer und Stefan Kohler, forderten Freispruch.

Dem entsprach Richterin Silke Schneider. In ihrer Urteilsbegründung sagte sie: "Das heißt nicht, dass ich denke, dass das nicht passiert ist. Es bedeutet, dass ich nicht weiß, was passiert ist." Sie gab an, dass einiges für und einiges gegen die Aussagen spreche. Sie sei sich nicht sicher, deshalb musste sie im Zweifel für die Angeklagten entscheiden, deshalb Freispruch.