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Nach Schlag mit Bettgestell: Angeklagter nimmt Widerspruch gegen Strafbefehl zurück


Autor: Andreas Schmitt

Forchheim, Dienstag, 21. März 2017

Ein 29-jähriger Asylbewerber nahm seinen Widerspruch gegen einen Strafbefehl zurück. Er schlug einen Mann im November mit einer Latte seines Bettgestells.
Im Amtsgericht Forchheim kam es erst gar nicht zu einer richtigen Verhandlung. Der Angeklagte nahm seinen Widerspruch schon im Vorfeld zurück.  Foto: Matthias Hoch


Freunde spannender Gerichtsverhandlungen wurden am Dienstagvormittag im Forchheimer Amtsgericht enttäuscht. Nachdem eine für 9 Uhr angesetzte Verhandlung wegen des Nichterscheinens der Angeklagten, die nun an einem anderen Termin polizeilich vorgeführt werden, abgesagt wurde, dauerte die für 10 Uhr angesetzte Verhandlung nur wenige Minuten.

Denn der angeklagte 29-Jährige, der im Vorfeld schriftlich Widerspruch gegen seinen Strafbefehl eingelegt hatte, nahm diesen nach einer Erklärung von Richterin Silke Schneider wieder zurück.

Dem syrischen Asylbewerber wird vorgeworfen, im November 2016 in einer Forchheimer Unterkunft einen anderen Asylbewerber im Streit zunächst mit der Faust und anschließend mit der Holzlatte seines Bettgestells geschlagen zu haben. Der Geschädigte erlitt starke Schmerzen und eine Einblutung am rechten Auge.


Vorwürfe nicht bestritten

Vorwürfe, die der Angeklagte vor Gericht nicht bestritt. Seinen vorherigen Widerspruch begründete der 29-Jährige mit der seiner Ansicht nach "sehr hohen" Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro. Nachdem ihm die Richterin jedoch erklärte, dass diese Strafe bei gefährlicher Körperverletzung am unteren Rand liege, zog er seinen Widerspruch zurück. Er beantragte lediglich, dass er die Geldstrafe in Raten von 30 Euro zahlen darf und zeigte sich weiterhin offen gegenüber einem Vorschlag der Richterin, die Strafe abzuarbeiten.