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Mögliche Peinlichkeiten in der Kirche


Autor: Petra Malbrich

LKR Forchheim, Donnerstag, 09. April 2015

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, dem droht bei Taufen oder anderen Anlässen eine böse Überraschung. Auch die Pfarrer selbst sind bisweilen unangenehm berührt.
Darf jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, wieder zurück?  Foto: Ekkehard Roepert


Es war eine überaus peinliche Situation - für den Gläubigen, aber auch für den Pfarrer. "Ich darf Ihnen die Kommunion nicht geben", sagte ein Pfarrer vergangenes Jahr zu einem Erwachsenen, der zuvor aus der Kirche ausgetreten war und schickte ihn in die Kirchenbank zurück.

Zu Unannehmlichkeiten kann es auch kommen, wenn ein Kind getauft werden soll, die Patin aber nicht mehr der Kirche angehört. "Die Menschen sind sich nicht bewusst, welche Konsequenzen ein Kirchenaustritt mit sich bringt", erklärt die Gräfenberger Dekanin Christine Schürmann.

Wie bei einem Verein

Denn nicht nur Konfirmationen und Kommunionen bringen solch peinliche Nachteile zum Bedauern aller Beteiligten mit sich. Auch freudige oder traurigen Ereignisse können einen Seelsorger in Gewissensnöte bringen.


"Wenn man sich aus der Gemeinschaft Jesu Christi verabschiedet, hat das Konsequenzen. Wer bei einem Verein nicht mehr dabei ist, für den ist es logisch, nicht zum Vereinsfest zu gehen", sagt die Gräfenberger Pfarrerin Ruth Neufeld. Ihr sei Ähnliches glücklicherweise noch nie passiert. Sie würde einen Erwachsenen, der aus der Kirche ausgetreten ist und an der Konfirmation doch das Abendmahl möchte, aber auch nicht wegschicken.

Weil es eben nicht möglich sei, binnen weniger Sekunden ein Gespräch mit dem Betroffenen zu führen, um die offensichtliche Widersprüchlichkeit seines Handelns zu klären. Neufeld würde diesen Versuch eher nach dem Gottesdienst unternehmen.

Alles klar geregelt

Zustimmung erhält sie darin von ihrem katholischen Kollegen Andreas Hornung. "Bei einem Austritt bekennt man, mit der Kirche nichts zu tun zu haben, man grenzt sich von der Gemeinschaft ab", erklärt der Pfarrer.
Auf diese Zugehörigkeit sollte man im Vorfeld achten, um es gar nicht zu einer peinlichen Situation kommen zu lassen. Statt der Eucharistie wäre auch ein Segen eine Möglichkeit, um keinen in Verlegenheit zu bringen. Eine ganz andere Sache ist es für ihn, Geschiedenen oder auch einem Pfarrer, der sich durch Heirat selbst exkommuniziert wurde, die Eucharistie eben doch zu geben. Diese sind zwar offiziell von der Kommunion ausgeschlossen, aber nicht aus der Kirche. Letztendlich ist es die Entscheidung des Einzelnen, wenn dieses ihm ein inneres Anliegen sei. "Da würde ich auch keine auf den Deckel kriegen", sagt er.

Denn das Zuwiderhandeln könnte auch für den Seelsorger zum Problem werden. "Das ist alles klar geregelt", sagt der Forchheimer Dekan Günther Werner. Ein Verweigern in dem Sinne gibt es für ihn nicht. "Lieber einen Segen verschwendet als einen verweigert", sagt Dekan Werner. Anders verhält es sich bei der Patenschaft. Der Taufpate muss Mitglied einer christlichen Kirche sein, denn er bezeugt, die Mitgliedschaft der Gemeinde zu unterstützen. "Wir lassen uns ein aktuelles christliches Mitgliedschaftszeugnis zeigen", sagt der Dekan, der hier immer auf Nummer sicher geht.

Den Willen des Verstorbenen und die Bedürfnisse der Angehörigen in Einklang zu bringen, versucht Dekan Werner, wenn es sich um Beerdigungen eines aus der Kirche ausgetretenen Menschen handelt. Praktisch läuft das so, dass unter Nennung des Grundes ein Gedenkgottesdienst stattfindet, um den Bedürfnissen der Angehörigen
gerecht zu werden.

Denn in der Regel kenne man die Menschen und wisse daher auch, ob ein Verstorbener mit der Kirche grundsätzlich nichts am Hut hatte oder nur ausgetreten ist, weil er sich beispielsweise über einen Pfarrer geärgert hat. Einig sind sich wohl alle katholischen und evangelischen Pfarrer, dass die "Gnade Gottes größer ist als die Regel."