"Mitbringsel für andere Gäste" - was ist das?
Autor: Leo Hühnlein
Forchheim, Freitag, 22. April 2016
Am Samstag, 23. April, öffnet die Kellersaison in Forchheim und der Fünf-Seidla-Steig. Es gibt Benimmregeln, aber einige werfen Fragen auf.
Der "Tag des deutschen Bieres", der seit 1994 von der Brauers-Zunft im ganzen Land proklamiert wird, ist da. Dieser findet jährlich, in Erinnerung an das durch die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X im Jahr 1516 erlassene Reinheitsgebot, am 23. April statt, der Jahrestag der Verkündung wiederholt sich heuer zum 500. Mal.
Viele Brauereien und Gasthöfe der Region planen zum Jubiläum eigene Events, um den Geburtstag dieses Grundnahrungsmittels gebührend hochleben zu lassen. Im Forchheimer Kellerwald begrüßen die Wirte am Samstag ab 11 Uhr zur zweitägigen Kellereröffnung alle Fans und Genießer der Braukunst mit Programmpunkten und kulinarischem Angebot.
Auch beim "Fünf-Seidla-Steig", eine Bierwanderung mit Einkehrmöglichkeit in fünf Privatbrauereien der Gemeinden Gräfenberg und Weißenohe, startet heute die Saison.
Im aktuellen Prospekt finden interessierte Wanderer neben der Wegbeschreibung zusätzlich von den Wirten vorgegebene Regeln. Nach dem Motto "Die Geister, die ich rief" sollen allzu durstige Kehlen gleich vorab vor zu viel Genuss des Gerstensaftes gewarnt werden. Demnach würden "stark angetrunkene", sowie "maskierte Gruppen und erkennbare Junggesellenabschiede" nicht bedient. Gleiches Schicksal droht bei "mitgeführtem, hochprozentigem Alkohol" und "Mitbringsel für andere Gäste" - was immer das wäre?
Erlaubt sind hingegen mitgebrachte Gitarren oder Ziehharmonikas, die Darbietungen sollen sich allerdings nur auf die Wirtsräume beschränken: "Gesang ist grundsätzlich etwas Schönes - in den Ortschaften bitten wir im Sinne der Anwohner um Ruhe." Wird also nix mit "Das Wandern ist des Trinkers Lust". Mein lieber Herr Gesangsverein!