Mit Pfefferspray im Amtsgericht Forchheim erwischt
Autor: Ronald Heck
Forchheim, Donnerstag, 27. Juli 2017
Weil eine 32-Jährige verbotenes Reizgas im Forchheimer Amtsgericht bei sich getragen hatte, stand sie am Donnerstag als Angeklagte vor eben diesem Gericht.
Die Frau hatte das Pfefferspray in der Handtasche, als sie im Februar an der Pforte des Amtsgerichts kontrolliert wurde. Hierbei entdeckten Polizeibeamte das Reizsprühgerät. Bei dem Spray handelte es sich um eine verbotene Waffe, da es kein offizielles Prüfzeichen hatte. Damit verstieß die 32-Jährige gegen das deutsche Waffengesetz und die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl.
Angeklagte legte Einspruch ein
Nun musste die Frau erneut ins Amtsgericht kommen, da sie Einspruch eingelegt hatte. In der Verhandlung erklärte die Angeklagte, das Spray gekauft zu haben, um sich in der Öffentlichkeit zu schützen. Zudem habe sie einen kleinen Waffenschein beantragt. Ihr Verteidiger fügte hinzu, der Frau sei nicht bewusst gewesen, dass das Spray in der Handtasche war. Amtsrichterin Silke Schneider zeigte sich von der Erklärung unbeeindruckt: Da die Frau einen Waffenschein beantragt habe, müsse sie wissen, dass eine Waffe ein Prüfzeichen haben muss.Der Verteidiger Eduard Kowis versuchte das Gericht zu überzeugen, dass von der Beschuldigten keine Gefahr ausgehe und stellte die Höhe des Strafbefehls von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro in Frage. "Die Gefahr ist, ob ich weiß, was ich mitführe", entgegnete der Staatsanwalt Matthias Schmalke.
Die Verteidigung entschied daraufhin, den Einspruch auf die Tagessatzhöhe zu beschränken. Die 32-Jährige befindet sich in der Ausbildung und hat rund 730 Euro monatlich für sich und ihre drei Kinder zur Verfügung. Abschließend legte Richterin Schneider fest: Die Höhe wird auf 20 Euro heruntergesetzt und die Angeklagte hat die Kosten der Verhandlung zu tragen.