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Mit 0,53 Promille über rote Ampel gefahren und einen Unfall verursacht


Autor: Jennifer Opel

Forchheim, Dienstag, 10. Januar 2017

Ein Forchheimer legte Einspruch gegen einen Strafbefehl ein. Obwohl er betrunken über Rot gefahren war, hält er sich nicht für gefährlich für den Verkehr.
Foto: FT-Archiv


Mit reichlich Verspätung begann am Amtsgericht Forchheim die Verhandlung gegen einen Mann aus dem Landkreis Forchheim, der unter Alkoholeinfluss über eine rote Ampel gefahren war. In Folge des unberechtigten Fahrens kam es zu einem Unfall mit einem Audi mit ERH-Kennzeichen.

Der Schaden betrug über 4300 Euro. Da der Angeklagte aber gar nicht zur Verhandlung erschien, war diese auch schnell vorbei. Sein Verteidiger Gunter Bierfelder hatte eine Vertretungsvollmacht erhalten und die Tat seines Mandanten vom 1. Juli 2016 eingeräumt.


Mit dem Roller über Rot

Zu einer Verhandlung war es trotzdem gekommen, da der Angeklagte mit seinem Verteidiger Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. Dieser beschränkte sich aber auf die Rechtsfolgen. Bierfelder betonte, dass sein Mandant aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein könne, aber rund sechs Monate nach dem Rollerunfall - bei dem er 0,53 Promille hatte - noch gefahren sei und sich dabei nichts zu schulden kommen lassen habe.
Die Rechtsprechung sei nicht einheitlich und so sehe er die Möglichkeit, dem Unfallfahrer die Fahrerlaubnis nicht zu entziehen und ihm lediglich ein Bußgeld aufzuerlegen.

Die Voraussetzung für einen Entzug sei, dass eine zukünftige Gefährdung zu erwarten sei. Sein Mandant habe aber in den letzten Monaten gezeigt, dass er den Verkehr nicht gefährde.


Ähnliche Forderung

Den Staatsanwalt beeindruckte dies nicht. Er blieb fast genau bei der Forderung, die bereits im Strafbefehl stand: 40 Tagessätze zu je 40 Euro und eine Sperrfrist zur Wiederausstellung des Führerscheins von sechs Monaten sowie ein dreimonatiges Verbot, Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen.

Richterin Silke Schneider urteilte ähnlich: 40 Tagessätze zu je 40 Euro sowie fünf Monate keine Führerschein-Wiederausstellung und zwei Monate darf der Angeklagte keine Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen. Der Angeklagte sei davor auch nie aufgefallen, trotzdem hatte er am Unfalltag den Verkehr gefährdet. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.