Mietfreiheit für Awo wirft Fragen auf
Autor: Pauline Lindner
Forchheim, Donnerstag, 15. Oktober 2015
Für ihren Hort im Waisenhaus muss die Arbeiterwohlfahrt an die Stadt Forchheim keine Miete bezahlen. Der Finanzausschuss beschäftigte sich nun mit der Frage, ob es sich dabei um einen unverhältnismäßigen Vorteil handelt.
Der Kindergarten St. Johannes der Täufer in Reuth hat seine Räume renoviert. Dies hat auch die Arbeiterwohlfahrt (Awo) mit ihrem Hort im Waisenhaus gemacht. Beide Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen stellten nun entsprechende Zuschussanträge an die Stadt Forchheim.
Solche Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Kommunen. Die Stadt Forchheim hat sich in diesem Zusammenhang bislang großzügig gezeigt. Sie hat nun aber eine Regelung festgeschrieben, wonach die Stadt bis zu einem Drittel die Kosten für den Bauunterhalt übernimmt, wenn diese nicht anderweitig förderfähig sind und mehr als 5000 Euro betragen. Bewegliche Möbel dagegen werden nicht mehr bezuschusst.
Da die beiden Anträge schon länger der Stadt vorliegen, ließ Oberbürgermeister Franz Stumpf (CSU/WUO) sie vor der Grundsatzentscheidung im Finanzausschuss behandeln.
Dem Reuther Antrag stand das Gremium wohlwollend gegenüber, auch wenn in der Kostenauftstellung von fast 44 000 Euro auch Mobiliar aufgelistet war. Entgegen dem Verwaltungsvorschlag, nach der zu beschließenden neuen Regelung nur knapp 8000 Euro zu übernehmen, entschied sich das Gremium einstimmig, ein Drittel der gesamten Kosten zu tragen.
Schwieriger war die Entscheidungsfindung zum Antrag der Awo. Der Hort ist aus einer ehemaligen Sprachfördereinrichtung für türkische Kinder entstanden.
Der damalige Kämmerer der Stadt unterstützte seinerzeit die Umwandlung in einen regulären Hort. Als eine Art Defizitausgleich soll er vorgeschlagen haben, dass die Awo die Räume mietfrei von der Stadt erhalte. Zu den nötigen Umbaukosten trug die Awo ein Viertel, rund 100 000 D-Mark, bei. Die damals typischen Mieterpflichten - das Streichen der Wände, der Innenseiten der Fenster und der Türen - hat die Awo geleistet. Nach dieser Regelung fällt das Abschleifen des alten Holzbodens in den Bereich der Stadt.
Schönfelder beschwichtigt
Die aktuellen Schäden, die von der Fachaufsicht angemahnt wurden, rühren vielfach vom Alter des historischen Gebäudes her. Die Mietfreiheit empfand Josua Flierl (CSU) als eine Wettbewerbsverzerrung. "Ich bin nicht lange bereit, dieser Ungerechtigkeit zuzuschauen", brachte er Schärfe in die Debatte. Sein Fraktionskollege Udo Schönfelder milderte diese ab: "Wir wollen die Einrichtung nicht schlechter behandeln, aber sie profitiert von der Mietfreiheit." Stumpf schlug dennoch vor, wie im Reuther Fall 2200 Euro für die angeschafften neuen Tische und Stühle zu übernehmen. Er fand aber im Gremium kein Gehör, sodass er Awo-Geschäftsführerin Lisa Hoffmann anbot, sie möge bei ihm wegen Mitteln aus seinem Verfügungsfonds vorsprechen. Der restliche Punkt wurde auf seinen Wunsch hin vertagt, bis abgeklärt ist, was seitens des Bauamts noch an Renovierungsarbeiten zu machen sei. Weitere Tagesordnungspunkte waren zwei überplanmäßige Ausgaben. Zum einen löst die Stadt einen Investitonskredit für das Parkhaus Kronengarten bei einer Bank in Höhe von 130 000 Euro ab. Zur Deckung kann sie die Gewinnanteile der Stadtwerke heranziehen. Diese liegen bei 450 000 Euro. Der verbleibende Teil wandert in die vorzeitige Bezahlung des Anteils der Stadt an der Brücke über die Autobahn bei den Gymnasien.
Die Stadt muss sich an den Kosten des staatlichen Bauwerks beteiligen, weil es um den städtischen Radweg breiter gebaut wurde. Die Brücke wird im November fertig. Die Gesamtzahlung von 560 000 Euro war bisher für den Haushalt 2016 vorgesehen. Der Finanzausschuss billigte die vorzeitige Bezahlung von 250 000 Euro.