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Mehrheit lehnt Eilantrag ab


Autor: Petra Malbrich

Neunkirchen am Brand, Donnerstag, 23. Februar 2017

Die Grünen wollten erreichen, dass die umstrittenen Pläne für die Westumgehung von Neunkirchen verworfen werden. Es kam zur namentlichen Abstimmung.
Die geplante Westumgehung  Illustrationen: Staatliches Bauamt Bamberg


Eine hitzige, zweistündige Diskussion ergab wieder das Thema Westumgehung. Grund dafür war ein Eilantrag der Grünen, der am 21. Februar gestellt wurde. Der darin am Schluss enthaltene Beschluss lautete, der Markt lehnt die in der Planfeststellung vorgestellte Planung ab.

Keine Dringlichkeit für diesen Eilantrag sah Andreas Pfister (SPD). Die Frist dafür wäre neun Tage vor der Sitzung gewesen. Zudem sehe die Geschäftsordnung vor, dass darüber abgestimmt wird, ob der Eilantrag zugelassen wird. Schon das sorgte bei der Grünen-Fraktion für Unmut.

Einfach zu sagen, der Plan gefalle nicht, man wolle einen neuen, funktioniere nicht, meinte Martin Walz (CSU). Wie Musik in den Ohren der Gegner müsse dieser Eilantrag mit darin enthaltener Forderung klingen. Er mahnt, mit einem pauschalen Nein, das zwar in der Bevölkerung gut ankomme, den Einfluss auf die Planfeststellung zu vergeben. "Erspart uns den Quatsch. Das hilft uns gar nicht", sagte Walz zu den Antragstellern und forderte, den Antrag zurückzuziehen.

"Nach dem Eilantrag kommt genau das, was die Grünen seit Jahren wollen: Die Trasse verhindern", schimpfte auch Karl Germeroth (FW). Es gebe genau zwei Möglichkeiten. Entweder man stimme zu oder die Trasse sei gestorben, hakte er nach.

Rückhalt erhielt Bettina Wittmann (Grüne) von Martin Mehl (CSU). Man habe mit der Trasse nicht bekommen, was man sich vorgestellt hatte. "Es ist so, dass wir vom Straßenbauamt in die jetzige Planung gedrängt wurden, was darin gipfelt, dass die Ebersbacher nun Schuld an der Trasse sind", ärgerte sich Mehl. Sieben Millionen Euro und ein Tal kaputt, könne nicht die Lösung sein. "Trump würde es gefallen, wenn das an der Grenze stehen würde", sagte Mehl.


Pfister ärgert sich

Andreas Pfister mahnte, dass hier reine Zeitverzögerung betrieben werde. Wenn es kein Baurecht gibt, "möchte ich sehen, wer in die Friedhofstraße geht und sagt, ihr gebt euren Grund ab. Ich möchte sehen, wer dann von euch die Verhandlungen führt", ärgerte sich Pfister. Denn der Ausbau der Friedhofstraße wäre die Folge, wenn die Trasse nicht gebaut würde, und ist zugleich das, was die Grünen-Fraktion und die Gegner favorisierten. Doch der Ausbau würde nicht funktionieren, ohne dass die Anwohner in der Friedhofstraße Grund abgeben.

Mit 11:9 Stimmen wurde bestimmt, den Eilantrag zum Beschluss der Ablehnung der vorgelegten Trassenplanung zur Abstimmung zuzulassen. Wer für diesen Beschluss, also für die Ablehnung der geplanten Trassenführung ist, sollte namentlich abgestimmt werden. Bei einer Mehrheit müssten die anderen Einwendungen nicht mehr behandelt werden.

Dass die vorgestellte Trasse abgelehnt wird, dafür waren: Ines Barrabas (FWG), Bettina Wittmann (Grüne), Holger Kotouc (Grüne), Willi Schmitt (GDG), Ottmar Schmitt (GDG), Ute Löffler (ÜWG) und Martin Mehl (CSU).
Für die jetzige Planung stimmten: Andreas Pfister (SPD), Leonhard Mehl (SPD), Marijana Dollack (FW), Sandra Richter-Nicolosi (FW), Georg Igel (ÜWG), Robert Landwehr (CSU), Thomas Siebenhaar (CSU), Tanja Schell (CSU), Martin Walz (CSU), Rainer Obermeier (CSU), Armin Spatz (CSU) und Heinz Richter (FW).


Einwendungen beschlossen

Damit wurden dann auch jeweils fast einstimmig die gemeinsam erarbeiteten Einwendungen beschlossen. Diese bezogen sich auf den zusätzlichen Schutz der Wasserversorgung, den Hochwasserschutz ausgehend von einem größeren Hochwasserereignis, einer Busspur auf der bisherigen Erlanger Straße bis zur Ortsumfahrung mit Ampelregelung, Erschließungswegen im Bereich der Pfaffenau, einer Beteiligung an den Sanierungskosten für den Straßenzug Friedhofstraße-Erleinhofer Straße-Henkerstegstraße im Rahmen des Umstufungsverfahrens sowie baulicher Maßnahmen zur Vermeidung des Grundwasserabflusses. Neu dazu aufgenommen wurde: Wenn auf Antrag der Grundeigentümer eine Bodenordnung gewünscht ist, so ist diese als Unternehmensflurbereinigung durchzuführen. Und: Sollten sich nach dem Bau der Ortsumfahrung starke Abweichungen von den prognostizierten Verkehrszahlen und Grenzwertüberschreitungen ergeben, sind Nachbesserungen beim Schallschutz durchzuführen.