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Maßkrug-Attacke auf Burker Kirchweih in Forchheim: Angreifer kommt mit Bewährungsstrafe davon


Autor: Ronald Heck

Burk, Dienstag, 07. August 2018

Auf der Burker Kerwa schlug ein alkoholisierter Mann im Streit seinem Gegner einen Krug auf den Kopf. Das Urteil: Ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung.
Weil er einem anderen auf der Kirchweih in Burk einen Bierkrug gegen den Kopf schlug, stand ein 29-Jähriger vor Gericht. Foto: Josef Hofbauer


"Ich hatte ein komplettes Blackout", gestand der heute 29-Jährige. Im vergangenen Oktober geriet er auf der Kirchweih in Burk in einen Streit mit einem 44-Jährigen. Die Auseinandersetzung eskalierte und der stark alkoholisierte Mann soll seinem Kontrahenten einen Maßkrug auf den Kopf geschlagen haben. Der Geschädigte erlitt eine blutende Platzwunde an der Stirn, eine Gehirnerschütterung und ein blaues Auge. Am Dienstag wurde der Angreifer vor dem Amtsgericht Forchheim zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.


Beschuldigter war "ziemlich voll"

Der Angeklagte bestritt zunächst, mit dem Bierkrug zugeschlagen zu haben. Am Kerwa-Samstag, 14. Oktober, sei er nachts in der Bar des Festzeltes gewesen, er habe am Abend viel Alkohol getrunken - rund drei Liter Bier und einige Schnäpse. "Mein Mandant war ziemlich voll", betonte Rechtsanwalt Stefan Kohler.

Im Gedränge der Bar ist es erstmals zum Streit mit dem ebenfalls betrunkenen 44-Jährigen gekommen. Später trafen sie sich am Ausgang der Bar wieder. Nach einer Schubserei sei der 44-Jährige hingefallen und hätte sich dadurch verletzt. Der Verteidiger wollte im Verlauf der Verhandlung beweisen, dass der Geschädigte sich selbst mit dem eigenen Bierkrug die Platzwunde zugefügt haben könnte. Das habe Kohler durch Gerüchte erfahren.

Der Geschädigte dementierte: "Ich hatte gar keinen Krug mehr in der Hand." Aber der heute 45-Jährige räumte ein, bereits vorher absichtlich Bier auf seinen Gegner geschüttet zu haben. Dafür habe er sich entschuldigen wollen. "Ich drehe mich um, verspüre einen Schlag und bin zusammen mit einem Security in die Bierbänke gefallen", erinnert sich der Attackierte.

Ob der Angeklagte den Schlag ausgeführt hat, konnte er nicht zweifelsfrei bezeugen. "Es hätte nicht so weit kommen müssen, wenn er die Entschuldigung angenommen hätte", meinte der 45-Jährige. Auf Schmerzensgeld verzichtete der Angegriffene.

Die drei als Zeugen geladenen Security-Kräfte konnten bei der Aufklärung nicht helfen; keiner hat den Schlag gesehen. Besonders kurios: Der Verteidiger rief eine Frau in den Zeugenstand, die bezeugen sollte, dass der Geschädigte sich selbst verletzt habe. Im Gerichtssaal stellte sich heraus: Die Zeugin ist die Nichte des Opfers, zum Zeitpunkt der Attacke war sie schon zu Hause.


Blut spritzte nach dem Schlag

Doch ein unbeteiligter Zeuge konnte sich an die Maßkrug-Attacke sehr genau erinnern und belastete den Angeklagten. Nach dem ersten Gerangel seien die Streitenden bereits getrennt gewesen. Dann habe der 29-Jährige mit dem Bierkrug, den er in der rechten Hand hielt, auf den Kopf des 44-Jährigen geschlagen. Der Zeuge habe auch gesehen, wie das Blut spritzte. "Für mich steht außer Zweifel, dass es zu einem Schlag kam. Zum Glück kam es nicht zu schlimmeren Verletzungen, aber das ist eine schwere Körperverletzung", fand Staatsanwalt Stefan Meyer.

Er plädierte für ein Jahr und sechs Monate Haftstrafe, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Als Geldauflage forderte er 4000 Euro. Rechtsanwalt Kohler hielt ein halbes Jahr Bewährungsstrafe für angemessen. Sein Mandant hat keine Vorstrafen. "Er war während der Tat sehr dicht und hat einen Riesen-Fehler gemacht. Aber es ist vollkommen klar, dass er noch eine Bewährung verdient."

Auch Amtsrichterin Silke Schneider fand, dass es für den 29-Jährigen eine Ausnahmesituation gewesen sei. "Sie waren so voll, dass sie es einfach nicht mehr wissen." Dennoch sei Alkohol keine Entschuldigung für eine derart lebensgefährliche Attacke. "Ein Schlag mit einem Bierkrug auf den Kopf kann auch den Schädel spalten", betonte die Richterin. Schneider verurteilte den 29-Jährigen zu einem Jahr und drei Monaten Haft, mit drei Jahren Bewährungszeit. Zusätzlich muss er 2500 Euro als Bewährungsauflage an den Awo Fachdienst in Forchheim zahlen.