Landratsamt Forchheim warnt vor rasantem Verlust von Streuobstwiesen
Autor: Redaktion
LKR Forchheim, Freitag, 03. Mai 2019
Das Fällen von Bäumen in Streuobstwiesen in der Fränkischen Schweiz ruft nun auch das Landratsamt Forchheim auf den Plan. Es verweist auf gesetzliche Lage.
Im Zuge der aktuellen Thematik rund um das Volksbegehren "Rettet die Bienen" zur Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern und die damit einhergehende vorgesehene Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes - hier insbesondere die gesetzliche Unterschutzstellung von Streuobstwiesen - wurden in verschiedenen Bereichen des Landkreises Forchheim Streuobstbestände unterschiedlichster Größenordnung beseitigt.
Aus diesem Grund möchte das Landratsamt Forchheim über die geltenden gesetzlichen Regelungen informieren: Die Rechtslage lässt ein Fällen der Obstbäume nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Aufgrund des Artenreichtums eines Streuobstbestandes wird darauf hingewiesen, dass es verboten ist, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu verletzen, zu töten, ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, diese zu beschädigen oder zu zerstören. Außerdem ist es verboten, wild lebende Tiere und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- oder Mauserzeiten erheblich zu stören. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von wild lebenden Tieren dürfen ebenfalls nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden.
Sorgfältige Ortseinsicht
Dies bedeutet laut Pressemitteilung des Landratsamtes, dass unmittelbar vor einem eventuellen Fällen eines Obstbaumes eine sorgfältige Ortseinsicht durchzuführen ist. Sollten beispielsweise aktiv genutzte oder besetzte Baumhöhlen, Vogelnester oder gar Brutaktivitäten selbst festgestellt werden, so ist das Fällen nicht zulässig.
Verstöße werden geahndet
Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass Verstöße gegen diese Vorschriften Ordnungswidrigkeiten darstellen, welche mit Bußgeld geahndet werden können beziehungsweise bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als Straftat geahndet werden müssen.
Kulturlandschaft
Streuobstbestände gehören seit Jahrhunderten zum typischen Bild der fränkischen Kulturlandschaft. Hochstämmige Apfel-, Birnen-, Kirsch- und Zwetschgenbäume umgaben früher als breite Gürtel die Ortschaften und prägten als Obstwiesen, Alleen oder prächtige Einzelbäume die Landschaft. Streuobstbestände sind vom Menschen geschaffene Lebensräume. Sie zeichnen sich wegen der einzigartigen Kombination der Ökosysteme Baum und Wiese durch einen besonders hohen Reichtum an Arten und Individuen der Tier- und Pflanzenwelt aus. Zusammengenommen kommen laut Landratsamt circa 5000 Tier- und Pflanzenarten im Streuobst vor. Viele davon sind gesetzlich geschützt und stehen außerdem auf der Roten Liste, das heißt, sie sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht.
Heute stellen Streuobstbestände wichtige Ersatzlebens- und Rückzugsräume für früher verbreitete Arten der offenen Kulturlandschaft dar. Extensiv genutzte Bestände mit großwüchsigen Obstbäumen und Wiesen, Weiden, Acker oder Sonderkulturen im Unterwuchs ergeben ein halboffenes Landschaftselement, das sowohl von Arten des Offenlands als auch von Arten der lichten Wälder besiedelt wird.
Reiches Blütenabgebot
Streuobstbestände bieten ein reiches Blütenangebot für Bienen, Astbereiche und Höhlen zum Brüten für Vögel, Stammbereiche zum Aufwärmen und Jagen für Insekten, Unterschlupf und Verstecke unter der Rinde (zum Beispiel für Fledermäuse) oder Totholz und Mulmhöhlen für holzbewohnende Käfer, Ansitzwarten für Greifvögel oder aber Sonne und Schatten im Unterwuchs.