Landkreis Forchheim: Soforthilfe für Hochwassergeschädigte beantragbar
Autor: Redaktion
Forchheim, Freitag, 23. Juli 2021
Um den Hochwassergeschädigten im Landkreis Forchheim zu helfen, kann bis Ende September die Soforthilfe beantragt werden. Dafür gibt es unterschiedliche Programme.
Der Freistaat Bayern gewährt „Soforthilfen“ als erste schnelle Hilfe zur Bewältigung der Folgen des im Juli verursachten Hochwasserereignisses im Landkreis Forchheim (Aischtal). Anträge könne bis spätestens 30. September 2021 eingereicht werden. Das teilt das Landratsamt Forchheim mit.
Für die Hilfen gibt es unterschiedliche Programme:
1. Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“
Ziel des Programms ist es, die betroffenen privaten Haushalte in die Situation zu versetzen, ihren infolge des Hochwasserereignisses vom Juli 2021 zu Schaden gekommenen Hausrat so ersetzen zu können, dass sie zeitnah mit den zum Leben notwendigsten Haushaltsgegen-ständen ausgestattet sind.
Zuwendungsempfänger sind private Haushalte, die durch die Naturkatastrophen im Juli 2021 einen Schaden erlitten haben. Als Zuwendungsempfänger können sowohl Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer des Anwesens in Frage kommen.
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Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist, dass die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasserereignis zerstörten oder unbrauchbar gewordenen Haushaltsgegenständen verwendet werden.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind alle zur Ersatzbeschaffung des Hausrats notwendigen Ausgaben. Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 5.000 €. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 €.
Die Soforthilfe wird bei eventueller Gewährung weiterer finanzieller Hilfen für denselben Zweck angerechnet. Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlich entstandenen Schaden am Hausrat nicht übersteigen, anderenfalls wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt.
2. Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“
Ziel des Programms ist es, durch die Hochwasserereignisse vom Juli 2021 entstandene Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden zu beseitigen und die Gebäude somit schnellstmöglich wieder bewohnbar zu machen.