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Kritik an geplantem Edeka-Markt


Autor: Josef Hofbauer

Ebermannstadt, Dienstag, 01. März 2016

Der Bauausschuss Ebermannstadt findet, das Vorhaben der Nachbargemeinde Weilersbach stehe nicht im Einklang mit den Zielen des Landes-Entwicklungsplanes.


Abgelehnt haben die Mitglieder des Bauausschusses Ebermannstadt die Ansiedlung eines 1200 Quadratmeter großen Supermarktes an der Bundesstraße 470 bei Weilersbach. Im Rahmen der Behördenbeteiligung war die Stadt Ebermannstadt aufgefordert worden, bis 7. März zu dem Projekt Stellung zu beziehen.
Grundsätzlich, meint Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE), sei ein Naherversorger laut Landesentwicklungsplan (LEP) zulässig. Allerdings dürfe die maximale Fläche von 1200 Quadratmetern nicht überschritten werden. So sei der ebenfalls vorgesehene Backladen der Gesamtfläche des Lebensmittelmarktes zuzurechnen.Dies sei in diesem Fall nicht passiert.


Größe reduzieren

Vielmehr werde die 370 Quadratmeter große Bäckerei, die auch eine Bewirtung, also ein Cafe, mit einschließt, als zusätzliche Ansiedlung ausgewiesen.
Deshalb forderte Meyer eine Reduzierung der Gesamtfläche des Lebensmittelmarkts um diese Fläche.

Ferner sehe die Planung des "Nahversorgungszentrums" die Ansiedlung von zwei weiteren Einzelhandelsbetrieben unter 800 Quadratmetern Verkaufsfläche vor. In den Unterlagen heißt es dazu, es handle sich um eine "Vorratsplanung", die eine Sortimentsbeliebigkeit aufweise. Dies störte die Mitglieder des Ebermannstadter Bauausschusses. "Wenn wir nicht wissen, was da hineinkommt, können wir auch nicht abschätzen, welche Folgen das für uns hat", waren sich die Ebermannstadter Räte einig. "In anderen Bundesländern wurde sogar ein Bebauungsplan aufgehoben, weil die Nachbarkommunen die Folgen für sich nicht abschätzen konnten", erklärt Christiane Meyer.

Grundsätzlich, urteilt die Bürgermeisterin, seien negative Auswirkungen auf die Infrastruktur von Ebermannstadt nicht auszuschließen. Das Angebot müsse mit den Ebermannstadter Verkaufsflächen zusammenpassen, fordert Meyer.

Sie kritisiert, dass der Standort des Einkaufszentrums nicht mit den Grundsätzen des Landesentwicklungsplanes vereinbar sei. "Die Regelung sieht vor, dass so ein Einzelhandels-Großprojekt im städtebaulich integrierten Bereich liegen muss", zitiert Meyer. Das sei hier nicht der Fall. Zwar seien Einzelhandels-Großbetriebe auch in städtebaulichen Randlagen möglich: Doch müsse dann eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr nachgewiesen werden. Laut LEP dürfe ein Nahversorger nur dann am Ortsrand angesiedelt werden, wenn innerorts keine Flächen für die Ansiedlung eines solchen Markt vorhanden seien. Nach Auffassung der Ebermannstadter Bürgermeisterin könne Weilersbach dies nicht für sich in Anspruch nehmen. "In der Gemeinde Weilersbach sind unbebaute Innenbereichsflächen vorhanden", argumentiert Meyer.


Randlage begründen

Deshalb solle Weilersbach die Notwendigkeit einer "städtebaulichen Randlage" schräg gegenüber den Einrichtungen der "Lebenshilfe" nachweisen. Daher fordern die Mitglieder des Bauausschusses in diesem Zusammenhang, die Zulässigkeit der Bebauungsplanung grundsätzlich zu überprüfen.

Bürgermeisterin Christiane Meyer weist auch darauf hin, dass durch so ein Projekt die überörtlichen Versorgungsfunktionen der zentralen Orte nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürften. "Wir sind so ein zentraler Ort und müssen deshalb ein besonderes Augenmerk darauf haben", unterstreicht die Stadtchefin. Da die Stadt wegen fehlender Untersuchungen solche Auswirkungen derzeit nicht einschätzen könne, fordert sie ein Gutachten, das die Auswirkungen des Vorhabens auf den "zentralen Ort" Ebermannstadt erfasst. Die Belange der Nachbarkommunen müssten in der "Stellungnahme zur landesplanerischen Verträglichkeit der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben" in Weilersbach berücksichtigt werden.

So begründet der Bauausschuss Ebermannstadt seine Einwände gegen die Ansiedlung des Edeka-Einkaufmarktes in Weilersbach mit der "Lage im Raum", mit der "Lage in der Gemeinde" und den "Auswirkungen auf zentrale Orte." Explizit wird in dem Einspruch auf die mögliche Ansiedlung von zwei weiteren Einzelhandelsbetrieben unter 800 Quadratmeter hingewiesen, die nicht näher bezeichnet sind.


Kein Platz für Expansion

Dazu erklärt Architekt Johannes Pohl vom Unternehmen Sontowski und Partner, welches die Planung realisieren will: "Derzeit ist das beabsichtigte Vorhaben auf die Entwicklung des bekannten Lebensmittelvollsortimenters mit 1200 Quadratmetern Verkaufsfläche, zuzüglich eines Bäckerei-Cafés mit gastronomischer Nutzung beschränkt."

Die zur Verfügung stehenden Flächen seien mit der angedachten ergänzenden Ansiedlung einer Tankstelle, die üblicherweise in einem Gewerbe-Sondergebiet sei, ausgereizt, zumal auf dem Gesamtareal neben den erforderlichen Stellplätzen auch sämtliche, mit der Naturschutzbehörde abgestimmten Ausgleichsflächen nachgewiesen würden.