Druckartikel: Jedes Beitrags-System hat Vor- und Nachteile

Jedes Beitrags-System hat Vor- und Nachteile


Autor: Josef Hofbauer

Ebermannstadt, Dienstag, 24. Januar 2017

Der Experte Peter Läpple erläuterte in Ebermannstadt Grundzüge der Beitragssysteme beim Straßenausbau.
Gut besucht war die Sondersitzung des Stadtrats in der Aula der Mittelschule. Foto: Josef Hofbauer


Was sind die Vor- und Nachteile einmaliger und wiederkehrender Beiträge einer Straßenausbau-Beitragssatzung? Allgemeine rechtliche Grundsätze dazu erläuterte in einer Sondersitzung des Ebermammstadter Stadtrats Peter Läpple, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München. Mit den wiederkehrenden Beiträgen sei den Kommunen ein weiteres Instrument an die Hand gegeben worden, die Bürger bei der Erneuerung von Straßen und Plätzen zur Kasse zu bitten.

Grundsätzlich gehe der Gesetzgeber davon aus, dass ein Anlieger von einer neuen Straße "einen besondern Vorteil" habe. Dies verpflichte ihn dazu, sich an den Kosten zu beteiligen.

Bei den Einmalzahlungen werde von den Kosten für die gesamte Straßenfläche der Anteil der Kommune abgezogen und der Rest durch die Summe der Grundstücksflächen (plus Aufschläge für Gewerbegrundstücke) geteilt.


"Es wird immer Einwände geben"

Bei wiederkehrenden Beiträgen müssten "Einheiten" gebildet werden. Dabei müsse es einen "Zusammenhang" innerhalb des Gebietes geben. Bei der Bildung der (größeren) Abrechnungseinheiten werde es aber immer Einwände geben, so dass hier mit Unwägbarkeiten zu rechnen sei.

Hinzu komme: Die Anlieger von Straßen, die bereits abgerechnet seien, müssten bis zu 20 Jahre von der wiederkehrenden Beitragspflicht befreit werden. Dies gehe zu Lasten der anderen Anlieger, die dann entsprechend höher belastet würden.

Während bei Einmal-Beiträgen die Anlieger von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen nichts dazuzahlen müssten, gelte diese Regelung bei wiederkehrenden Beiträgen nicht. "Bei jeder Variante gibt es Gewinner und Verlierer", stellte Läpple fest. Wie groß der organisatorische Aufwand bei einer Umstellung sein werde, verdeutlichte der Verwaltungsrichter am Beispiel der Stadt Pirmasens. Dort seien zwei Mitarbeiter bis zu eineinhalb Jahren beschäftigt gewesen, die Grundlagen für die wiederkehrende Beitragserhebung auszuarbeiten.

Eine Notwendigkeit, das Beitragssystem zu ändern, konnte Läpple nicht erkennen - abgesehen davon, dass bei wiederkehrenden Beiträgen der Anteil der Kommune 25 statt 20 Prozent beträgt. Und: "Im Verhältnis ist die Höhe des Beitrages über Jahre hinaus gesehen identisch."

Auch habe der Gesetzgeber die Möglichkeit der Verrentung eingeräumt. Dies bedeute, dass Einmalbeiträge auf Antrag bis zu zehn Jahren gestreckt werden können. Der Zinssatz liege in diesem Fall bei etwas mehr als zwei Prozent. Unbillige Härten sollen so vermieden werden.


Bürgerfreundlicher?

Auf Anfrage von Stadtrat Ludwig Brütting (FW) bestätigte Peter Läpple, dass damit der gleiche Effekt wie bei wiederkehrenden Beiträgen erreicht werden könne. Gleichwohl stimmte der Verwaltungsrichter dem Stadtrat Rainer Schmeußer (CSU) zu, dass wiederkehrende Beiträge als bürgerfreundlicher empfunden würden. Die Straßenausbau-Beiträge auf alle Bürger gleichmäßig zu verteilen, wie das Christian Sponsel (CSU) forderte, sei nicht möglich. Das sei zwar bei der Novellierung des Gesetzes diskutiert worden, doch dafür fehle die gesetzliche Grundlage.
In diese Kerbe schlug auch der Zuhörer Wolfgang Dorn, Niedermirsberg. Alle benutzten alle Straßen, deshalb sollten auch alle bezahlen. Johanna Kraus argumentierte, dass es bei der Kanalisation sehr wohl eine Solidargemeinschaft gebe, bei den Straßen aber nicht. Das sei nicht nachvollziehbar.


Wie Rednitzhembach?

Helmut Leicht verwies auf die gleichgroße Kommune Rednitzhembach, die sich über "unsinnige Vorschriften hinweggesetzt" habe und dafür von Ex-Minister Peter Ramsauer (CSU) ausgezeichnet wurde. "Was hindert uns daran, es Rednitzhembach gleich zu tun?", wollte Leicht wissen, erhielt darauf aber keine Antwort. Es gebe keine gesetzliche Grundlage, so Läpple. MdL Michael Hofmann (CSU) gab zu bedenken, dass es auch bei Einmal-Beiträgen zu Streitfällen komme. Außer den beiden Möglichkeiten sei ihm noch kein System untergekommen, dass noch gerechter sei, bedauerte Läpple: "Da steht im Gesetz noch nichts drin."


Kommentar

"Wir wurden in unserem Wissen bestätigt", fasste ein Stadtrat am Montagabend das Ergebnis der Sondersitzung des Stadtrates in der Aula der Mittelschule zusammen. In einem Referat zum Thema Straßenausbau-Beiträge hatte Peter Läpple Vor- und Nachteile von Einmal-Beiträgen und wiederkehrenden Beiträgen erklärt.
Die Erkenntnis: Beide Systeme haben Vor- und Nachteile.Und: Der Richter scheute sich davor, Position zu beziehen. Deshalb blieb die Frage von Ex-Stadtrat Hubert Herbst, ob die Rückwirkung der Straßenausbau-Beitragssatzung zwingend geboten war und ob ein Verzicht auf die Rückwirkung juristische Konsequenzen gehabt hätte, unbeantwortet. Er kenne die Situation zu wenig und wolle sich nicht verbindlich äußern, bedauerte Läppe, der das Bewährte eindeutig bevorzugt. Bei Einmal-Beiträgen gebe es viele Gerichtsurteile, auf die sich eine Verwaltung berufen könne. Wiederkehrende Beiträge seien verbunden mit Ungewissheit und Rechtsunsicherheit.
Das liegt in der Natur der Sache. Es erfordert Mut und steht im Ermessen des Stadtrates. Wer nicht aufbricht zu neuen Ufern, wird nichts entdecken. "Pflicht" ist das freilich nicht.