Druckartikel: Internet-Betrüger zeigte vor dem Amtsgericht Forchheim keine Reue

Internet-Betrüger zeigte vor dem Amtsgericht Forchheim keine Reue


Autor: Redaktion

Forchheim, Donnerstag, 27. Sept. 2018

Ein 37-jähriger Forchheimer hatte im Oktober 2017 Winterreifen über Ebay verkauft, obwohl er diese gar nicht hatte. Seinen Einspruch gegen den Strafbefehl und die Geldstrafe zog er nun vor dem Amtsgericht Forchheim zurück.
Ein Betrüger verkaufte Winterreifen auf Ebay, die er gar nicht besaß. Symbolbild:  Inga Kjer/dpa


Von Julia Heimberger

Im Oktober 2017 kaufte ein Mann für 120 Euro über eine Internet-Plattform bei einem Forchheimer (37) einen Satz Winterreifen und zahlte das Geld gutgläubig auf das Bankkonto des Anbieters ein. Auf seine Ware wartete der Käufer allerdings vergeblich. Deshalb landete der Reifenkauf nun beim Forchheimer Amtsgericht.

Der Angeklagte gab an, er habe die verkauften Winterreifen mit dem Versandunternehmen Hermes ordnungsgemäß verschickt. Den Beleg über die Einlieferung mit der Sendungsnummer konnte er aber nicht vorweisen. Den habe er bedauerlicherweise nicht aufgehoben, behauptete der Angeklagte. Der bereits mehrfach vorbestrafte Mann versuchte sich herauszureden, dass die Reifen eine Woche später wieder bei ihm zu Hause eingetroffen seien. Amtsrichterin Silke Schneider zitierte daher aus dem Polizeibericht und aus der Anfrage beim Versandunternehmen: "Laut Hermes gab es keine Abholung bei Ihrer Adresse, auch die Empfängeradresse ist nicht hinterlegt." Sie fügte hinzu: "Wenn es einen Beleg gab, dann sind auch die Adressen hinterlegt. Also haben Sie die Reifen offensichtlich gar nicht losgeschickt", folgerte die Richterin.

Sie fragte den Angeklagten, warum er nicht einfach das Geld zurück überwiesen habe und ob er das bis zum Verhandlungsbeginn nachgeholt habe. Der 37-Jährige konterte: "Wohin hätte ich das den zurücküberweisen sollen? Und warum?" Da offensichtlich kein Unrechtsbewusstsein oder Schuldeingeständnis vorhanden war, forderte Richterin Schneider den Angeklagten vehement auf, seinen Einspruch zurückzuziehen, die Geldstrafe zu akzeptieren und dem geprellten Käufer seine 120 Euro zurückzuzahlen. Andernfalls werde das Geld bei ihm gepfändet. Der Betrüger zog daraufhin seinen Einspruch zurück.