In Hausen häuft sich der Ärger über Hundekot
Autor: Josef Hofbauer
Hausen, Montag, 25. Januar 2016
Die Gemeinde Hausen ruft die Hundebesitzer dazu auf, verantwortungsbewusst die Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner zu entsorgen. Mülleimer und Müllbeutel dafür gibt es im Gemeindegebiet genügend. Aber nicht jeder nutzt sie.
Hineintreten und sich wohlfühlen? Von wegen. Spaziergänger, denen dieses Missgeschick passiert ist, reagieren verständlicherweise stinksauer darauf. In Hausen haben sich diese Beschwerden gehäuft; so sehr, dass die Verwaltung in ihrem jüngsten Gemeindeblatt einen Artikel veröffentlicht hat, in dem auf die zunehmende Verschmutzung von Gehwegen durch Hundekot hingewiesen wird.
Falschparken und Hundekot seien die häufigsten Beschwerdegründe, mit denen sich eine Gemeindeverwaltung auseinanderzusetzen habe, erklärt Geschäftsstellenleiter Heinz Meisel. Grundsätzlich sei das Problem schon in den Griff zu bekommen, allerdings bedürfe es dazu eines erheblichen Personalaufwands.
Hundesheriffs zu teuer
Man bräuchte eine Art Hundesheriffs, doch dafür sei der finanzielle Aufwand größer als das, was an Bußgeldern wieder hereinkommt.
Aber nur androhen hilft offenbar wenig.
Also belässt es die Gemeinde Hausen, wie viele andere Kommunen, beim Appell an die Hundebesitzer, dass die Hinterlassenschaften der Vierbeiner unaufgefordert und unverzüglich zu entfernen seien. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die empfindliche Geldbußen nach sich ziehen könne. Der Kostenrahmen geht bis 500 Euro für einen Hundehaufen.
Um eine problemlose Entsorgung der Häufchen zu gewährleisten, hat die Gemeinde über den gesamten Ort verstreut 15 Hundekotbehälter aufgestellt. Mit schwarzen Hundekot-Beuteln, die im darunter angebrachten Mülleimer entsorgt werden können.
Zivilcourage zeigen
Dennoch ignoriert das eine oder andere Herrchen oder Frauchen diese Einrichtung.
Deshalb werden im kommunalen Mitteilungsblatt die Bürger aufgefordert, Zivilcourage zu zeigen und die Hundebesitzer auf ihr Fehlverhalten anzusprechen. Hilft das nichts, werden die Bürger auch ermuntert, entsprechende Zuwiderhandlungen bei der Kommune zu melden. Das geht natürlich nur dann, wenn der Sünder bekannt ist oder wenn man weiß, wo das uneinsichtige Herrchen (Frauchen) wohnt. Hundebesitzer sind nämlich nicht verpflichtet, einem Passanten gegenüber ihre Personalien anzugeben.
Hoffen auf Einsicht
Etwas anderes ist es, wenn ein Mitarbeiter des Bauhofes einen Übeltäter auf frischer Tat ertappt. "Wer in diesem Fall die Personalien verweigert, begeht eine weitere Ordnungswidrigkeit", erklärt Geschäftsstellenleiter Heinz Meisel, der aber auf die Vernunft der Hundebesitzer setzt."Wir möchten, dass sich die Bürger in Hausen wohlfühlen. Dazu gehören saubere Straßen und Gehwege", so Meisel. Aamoll neig'sappt langt!