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Große Unterschiede bei Hundesteuer im Kreis Forchheim


Autor: Ronald Heck

LKR Forchheim, Montag, 17. Juli 2017

Hundehalter müssen Steuern für ihre Vierbeiner zahlen. In manchen Gemeinden im Kreis Forchheim kostet Bello aber mehr als doppelt so viel wie in anderen.


Viele Hundehalter finden es ungerecht: Wer einen Hund besitzt, ist dazu verpflichtet, extra Steuer zu zahlen. Wie hoch die Hundesteuer ausfällt, hängt von der Stadt beziehungsweise der Gemeinde ab, in der Herrchen oder Frauchen wohnen. Denn die Kommunen haben das Recht, die Höhe in einer eigenen Hundesteuersatzung festzulegen. Im Landkreis Forchheim nutzt jede Kommune diese zusätzliche Einnahmequelle.


Kreisstadt Forchheim verlangt am meisten

Vergleicht man die Hundesteuersatzungen der 29 Gemeinden miteinander, wird deutlich, dass die Hundebesitzer unterschiedlich tief in die Tasche greifen müssen.

Am höchsten ist die Hundesteuer in der Großen Kreisstadt Forchheim: Der erste Vierbeiner kostet 80 Euro im Jahr, so viel wie in keiner anderen Kommune. Danach folgen die benachbarten Gemeinden Hausen, Kirchehrenbach und Weilersbach mit 60 Euro Hundesteuer jährlich. Am günstigsten kommen Hundebesitzer in Gößweinstein und Leutenbach weg. Sie zahlen mit 30 Euro für den ersten Hund gerade einmal halb so viel.

Die Stadt Forchheim liegt im fränkischen Vergleich im Mittelfeld: In Bamberg zahlen Hundebesitzer 72 Euro für den ersten Vierbeiner, in Erlangen 96 Euro und in Nürnberg 132 Euro.


Große Unterschiede

Wer mehr als einen Hund besitzt, muss häufig einen höheren Betrag für jedes weitere Tier zahlen. Die Spanne beim zweiten Vierbeiner reicht von 40 Euro in Leutenbach bis zu 100 Euro zum Beispiel in Hiltpoltstein. Menschen, die mehr als zwei Kläffer besitzen, zahlen für jeden weiteren Hund am meisten in Gräfenberg - 160 Euro. In Dormitz dagegen kostet ein dritter Hund nur 65 Euro.

Der kreisweite Vergleich zeigt außerdem, dass die Hundesteuer nicht automatisch mit der Größe der Kommune zusammenhängt: Die Gemeinde mit den zweitmeisten Einwohnern im Landkreis, Neunkirchen am Brand, liegt bei der Hundesteuer im Mittelfeld: 50 Euro kostet hier der erste Hund, 75 der zweite und 100 jeder weitere.


Wie besteuern die Kommunen Kampfhunde?

Für Hunde, die als besonders gefährlich gelten, wird in vielen Kommunen eine besonders hohe Steuer verlangt. Zu den so genannten Kampfhunden zählen Hunde, die aufgrund von rassespezifischen Merkmalen, Zucht oder Ausbildung besonders aggressiv oder gefährlich für Mensch und andere Tiere sind. In der Bayerischen Kampfhundeverordnung sind die betroffenen Rassen gelistet, darunter fallen unter anderem Pittbull, Rottweiler und Bullterrier.

In Wiesenthau zum Beispiel muss ein Kampfhunde-Besitzer 400 Euro jährlich für einen derartigen Listenhund zahlen. Das ist die niedrigste Kampfhunde-Steuer im Landkreis. Im benachbarten Kirchehrenbach müsste der Besitzer für den selben Hund dreimal so viel (1200 Euro) hinlegen. Durchschnittlich verlangen die Kommunen im Kreis für den ersten Kampfhund rund 800 Euro.


Hundesteuer als Einnahmequelle: Jede Kommune entscheidet selbst

Die Städte und Gemeinden haben einen weiten Entscheidungsspielraum, wenn sie die Hundesteuer festlegen. Die Abgabe ist nicht zweckgebunden. Das heißt, das Geld wird nicht zwangsläufig dafür genutzt, die Straßen von Hundekot zu reinigen. Die Verwaltungen können die Gelder für alle kommunalen Aufgaben verwenden. Die Hundesteuer stellt somit eine zusätzliche Einnahmemöglichkeit dar. In Bayern wird ausschließlich auf Hunde und nicht auf andere Haustiere eine Steuer erhoben. Viele Hundehalter fühlen sich deshalb benachteiligt.


Verweigeren drohen Bußgelder

Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet, seinen Vierbeiner bei der Stadt oder der Gemeinde anzumelden und die Hundesteuer zu zahlen. Die angemeldeten Hunde erhalten eine Hundesteuermarke, die sie außerhalb der Wohnung am Halsband tragen müssen. Wer seinen Hund nicht anmeldet und ohne Hundemarke erwischt wird, muss nachzahlen. Außerdem begeht der Halter dadurch eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeldern rechnen.


Nur private Hundebesitzer zahlen

Für Blinden- oder Rettungshunde muss keine Hundesteuer gezahlt werden. Von der Abgabe ausgenommen sind außerdem Tiere, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden - wie zum Beispiel Hütehunden, in der Hundezucht oder in Tierheimen. Welche Ermäßigungen in der eigenen Kommune gelten, können Hundehalter in den jeweiligen Hundesteuersatzungen nachlesen.