Höhe der Masten nicht begrenzbar
Autor: Ekkehard Roepert
Forchheim, Dienstag, 23. Februar 2016
Nahe der alten Forchheimer Spinnerei könnte eine Sendeanlage entstehen, die 36 Meter in den Himmel ragt.
"Das erschlägt einen!" Und dann sei da noch die Nähe zu einem Kindergarten, kritisierte Holger Lehnard. Im Bauausschuss appellierte der CSU-Stadtrat daher an die Verwaltung, "zu verhandeln" - keinesfalls dürfe ein 36 Meter hoher Mobilfunkmast westlich des Wiesent-Centers auf dem Gelände des Handwerkerhofes aufgestellt werden.
Die Anfrage eines Mobilfunk-Netzbetreibers beunruhigte die Stadträte im Bauausschuss durch die Bank und ließ sie etwas ratlos zurück. Denn Gerhard Zedler (Chef des Bauamtes) verdeutlichte: Bis zu zehn Meter Höhe seien die Mobilfunkmasten "genehmigungsfrei"; und im Gewerbegebiet auch in einer Höhe von über 30 Metern nicht zu verhindern.
Die Strahlung, eine Unbekannte
Noch liege kein Bauantrag vor, sagte Oberbürgermeister Franz Stumpf (CSU/WUO); betonte aber zugleich die beschränkten rechtlichen Möglichkeiten, einen entsprechenden Antrag
abzuschmettern: "Auch die Frage der Strahlung darf bei unserer Entscheidung keine Rolle spielen. " Denn die Strahlen-Emission solcher Masten sei vom Gesetzgeber nicht eindeutig als schädlich eingestuft.
Der Netzwerkbetreiber hat die Stadt aufgefordert, sich in Forchheim an zwei Projekten zu beteiligen. Zum einen könnte nach der Kündigung eines Vertrags auf dem Gelände des Wiesent-Centers der besagte 36-Meter-Mast entstehen. Zudem soll die Mobilfunknetz-Anlage vom Altenheim des Roten Kreuzes in die Neuenbergstraße verlegt werden - auf das Grundstück beim Haus des Handwerks.
Nochmal 16 Meter mehr
Scharfe Kritik übte Erwin Held (FW): "Bei den Tankstellen am Stadtrand wollen wir keine 22 Meter hohe Pylonen haben.
Und hier sind es nochmal 16 Meter mehr." Reinhold Otzelberger (SPD) meinte, das 36 Meter hohe Beton-Teil wäre in der Bayreuther Straße zu verhindern, wenn die Stadt dem Mobilfunkbetreiber alternative Standorte anbiete. Sebastian Körber (FDP) plädierte für eine Satzung, die es dem Stadtrat ermögliche, jedes Gebäude abzulehnen, das höher als 20 Meter sei.
St. Florians-Prinzip
OB Franz Stumpf sagte, die Stadt könne den Versorgungsauftrag mit Sendeanlagen nicht durch eine Satzung verhindern. Irgendwo müssten die Masten stehen. Die von Körber geforderte Satzung würde lediglich das "St. Florians-Prinzip" fördern. An einer Stelle könne so ein Riesenmast dann vielleicht verhindert werden, um ihn andernorts dann bauen zu müssen.
Da der Mobilfunkmast keine Abweichung vom Baurecht im Gewerbegebiet der Bayreuther Straße bedeutet, wie Bauamtschef Zedler betonte, müsste die Stadt den Bebauungsplan ändern. Darin sah OB Stumpf "die einzige Möglichkeit", den Beton-Mast neben dem Spinnerei-Schlot zu verhindern. Wobei FDP-Rat Körber meinte, gerade das geschützte Industriedenkmal des Schlotes könnte auch ein Argument sein, daneben keinen Mast zu dulden.