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Hiltpoltstein bittet zur Kasse


Autor: Petra Malbrich

Hiltpoltstein, Donnerstag, 19. Oktober 2017

Satzungen für die Gebühren und Beiträge zur Entwässerung wurden erlassen. Für die Verbesserungsbeiträge leisteten die Bürger bereits Vorauszahlungen.
Die Kanalisation muss unterhalten werden. Das ist für Gemeinden und Hausbesitzer eine teure Angelegenheit.Archiv


Schon in der Sitzung vor einer Woche wurde im Gemeinderat Hiltpoltstein über die künftigen Beträge zur Entwässerung gesprochen. Der Markt Hiltpoltstein hat eine neue Kläranlage und ein großes Versickerungsbecken gebaut. Nun wurden die Satzungen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung erlassen.

Zum einen wurde die Stammsatzung erneuert, weil der Bayerische Gemeindetag eine neue Mustersatzung herausgegeben hat. Sebastian Heinze (BfH) fiel bei Durchsicht auf, dass die Hiltpoltsteiner verpflichtet sind, die Entwässerungsanlage für 20 Jahre zu überprüfen. VG-Geschäftsstellenleiter Stefan Kohlmann informierte dazu, dass nicht nur die Bürger, sondern auch die Kommunen in Verpflichtung sind.

In der Vergangenheit sei das wohl eher lax gehandhabt worden. Doch nun gebe es ein Förderprogramm, denn Kommunen müssen nachweisen, dass ihre Bestandsaufnahme auf dem neuesten Stand ist, auch eine Kanalbefahrung müsse durchgeführt sein. Viele Gemeinden im Landkreis hätten das noch nicht umgesetzt.

Den Hausanschluss zu kontrollieren sei dann Aufgabe des Hauseigentümers, ist also Anliegersache. "Dort entstehen die meisten Schäden, deshalb drängt der Staat darauf, dass diese Anschlüsse überwacht werden, ob sie in Ordnung sind", erklärte Kohlmann. Dass sie richtig gereinigt werden, sei die Verantwortung der Kommune, der richtige Transport die Verantwortung des Eigentümers. Einstimmig erließ der Rat dann die neue Stammsatzung.

Zudem wurde eine Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung erlassen. Die neuen Beiträge betragen 2,46 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 23 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche. Das sind die neuen Herstellungsbeiträge, sie gelten schon jetzt im Oktober. Wenn beispielsweise jemand ein Haus auf ein bislang unbebautes Grundstück baut, erklärte Kohlmann.

Dann galt es noch, die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen zu erlassen. Die neuen Beträge dafür lauten 1,49 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 18,82 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche. Da schon Vorauszahlungen geleistet wurden, müsse natürlich nur noch die Differenz beglichen werden.

Kohlmann gab den vielen Zuschauern den Tipp, den Vorauszahlungsbescheid zu nehmen, die beiden genannten Zahlen entsprechend einzusetzen und den bereits geleisteten Betrag dann abzuziehen. Das Ergebnis sei der Differenzbetrag, der noch geleistet werden müsse, sagte Kohlmann. Auch diese Satzung wurde einstimmig erlassen.





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