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Helmut Hof will keinen kirchlichen Sonderweg


Autor: Ekkehard Roepert

LKR Forchheim, Mittwoch, 21. November 2012

Am Dienstag befasste sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage, ob künftig auch kirchliche Arbeitnehmer streiken dürfen. Betroffene aus der Region Forchheim beziehen dazu Stellung.
Großes Medieninteresse am Bundesarbeitsgericht in Erfurt Foto: dpa


Das Streikverbot bei Kirchen und ihren Sozialverbänden soll gelockert werden, urteilte das Gericht. Unter bestimmten Umständen dürfe für bessere Arbeitsbedingungen gestreikt werden.
Helmut Hof, Geschäftsführer und pädagogischer Leiter beim Katholischen Erwachsenen-Bildungswerk Forchheim, meinte am Dienstag noch vor dem Urteilsspruch: "Obwohl der kirchliche Sonderweg auch Vorteile bietet, würde ich es begrüßen, dass Menschen, die in der Kirche arbeiten, auch streiken können." Die kirchlichen Arbeitnehmer sollten "in ganz normalen Arbeitsverhältnissen leben, wie sie in der Gesellschaft üblich sind", sagte Helmut Hof.

Manfred Böhm aus Ebermannstadt

Der katholische Betriebsseelsorger Manfred Böhm aus Ebermannstadt sprach von einer "sympathischen Idee". Aber ein Streikrecht

bedeute auch, "eine Verpflichtung für die Mitarbeiter", gab Böhm zu bedenken. "Um die Interessen durchzusetzen, müssten sich die kirchliche Mitarbeiter in den Gewerkschaften organisieren. Und da sehe ich erst einmal schwarz", sagte Böhm.

Ungeachtet des aktuellen Richterspruchs geht der "Anfangsfünziger" Norbert Kern, Geschäftsführer des Diakonischen Werks Bamberg-Forchheim, davon aus, dass ihn dieses Thema noch bis zu seinem Rentenantritt begleiten wird. Ganz egal, wie das Urteil jetzt lautet: Er ist überzeugt, dass es um dieses Thema noch viele weitere juristische Auseinandersetzungen geben wird: zunächst einmal vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und vielleicht irgendwann auch vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg.

"Wir wollen den Sonderweg"

Laut Kern geht es um nicht weniger als das Selbstbestimmungsrecht der Kirche und damit um eine Frage, die von der Gesellschaft beantwortet werden müsse: Soll es den für die Kirche seit 50 Jahren gültigen Weg weiterhin geben oder nicht? Seine Meinung:  "Wir wollen den diakonischen und caritativen Sonderweg", denn es könne und dürfe nicht sein, dass Betriebe, in denen Kinder, alte Menschen oder Kranke versorgt werden, durch Streik lahmgelegt werden dürfen.

In den letzten 50 Jahren habe sich gezeigt, dass die Kirchen und ihre Sozialträger, aber auch die dort beschäftigten Menschen gut mit dem Streikverbot fahren. Für die Diakonie könne er sagen, dass diese stets unter den vier bis fünf besten Arbeitgebern im öffentlichen Dienst rangiere. "Unsere Leute werden ordentlich bezahlt."
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