Hallerndorfs Bürgermeister will keine Begrenzung
Autor: Ekkehard Roepert
Forchheim, Dienstag, 13. November 2012
Hallerndorfs Bürgermeister Heribert Weber ist gegen eine Altersbegrenzung für Bürgermeister und Landräte. Das sehen die meisten Politiker des Kreises genauso. Nicht aber Forchheims OB Franz Stumpf.
Wenn er "der Alte" genannt wird, betrachtet Heribert Weber das als Kompliment. Der 73-jährige CSU-Politiker ist der Senior unter den Bürgermeistern im Landkreis Forchheim. Dass er überhaupt noch im Amt ist, hat damit zu tun, dass die Gemeinde Hallerndorf einen Tick zu klein ist für einen hauptamtlichen Bürgermeister.
Als Ehrenamtlicher konnte Weber zuletzt trotz seiner damals schon 68 Jahren kandidieren; vom Gesetz, das die Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte regelt, war er nicht betroffen. Gestern befasste sich der Verfassungsgerichtshof mit diesem Gesetz. SPD und Freie Wähler hatten geklagt. Sie wollen, dass hauptamtliche Bürgermeister und Landräte auch nach ihrem 65. Geburtstag kandidieren dürfen.
Das wäre ganz im Sinne von Heribert Weber.
Mit dieser Einschätzung liegt Heribert Weber auf der Linie von MdL Thorsten Glauber (FW): Aus Gesprächen mit Oberbürgermeistern wie Hans Schaidinger, Christian Ude oder Birgit Seelbinder wisse er, "dass sie liebend gerne weitermachen", aber durch das Gesetz gebremst würden.
"Aus meiner Sicht wird da die Demokratie entmündigt", urteilt der 41-jährige Landtagsabgeordnete. "Der Bürger muss entscheiden können, ob er Bürgermeister haben will, die über 65 Jahre alt sind."
OB Stumpf fordert Konsequenz
Die aktuelle Regelung sei nur gut, "um Leute wie Ude rauszuhalten", sagt Thorsten Glauber. Für "völlig widersprüchlich" hält er die Debatte um die kommunalen Wahlbeamten auch deshalb, "weil man im Landtag bis zum St. Nimmerleinstag" sitzen könne.
Doch genau diesen Vergleich lässt der Forchheimer Oberbürgermeister Franz Stumpf (CSU/WUO) nicht gelten. "Ein hauptamtlicher Bürgermeister ist Teil der Verwaltung und damit der Exekutive." Daher sollte er "aus Gründen der Konsequenz wie jeder andere Beamte gestellt sein."
Franz Stumpf ist 62. Wenn er sich 2014 fit fühlt und erneut zum Oberbürgermeister gewählt würde, "dann würde ich mit 70 ausscheiden", rechnet Stumpf vor.
Als Bürgermeister länger im Amt zu bleiben, halte er nicht für sinnvoll: "Das Risiko des Altersstarrsinns nimmt zu. Und da ein Oberbürgermeister mehr Einzel-Verantwortung hat als beispielsweise ein Landtagsabgeordneter, ist es sinnvoll dass eine Kandidatur nach dem 65. Geburtstag nicht erlaubt ist."
Widerspruch bleibt
Auf Landrat Reinhardt Glauber (FW) träfe das zu. Im Dezember 2013 wird er 65 Jahre alt. Damit kommt er für eine erneute Kandidatur bei der Landratswahl 2014 nicht mehr in Frage. "Ich hätte sowieso aufgehört", sagt Reinhardt Glauber unabhängig vom Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. Er könne mit der "jetzigen Regelung leben", sagt Reinhardt Glauber - und er sei auch mit einer stufenweisen Erhöhung einverstanden. Aber die aktuelle Planung, die Altersgrenze im Jahr 2020 auf 67 Jahre festzulegen, nicht akzeptabel. "Davon abgesehen bleibt es für mich ein Widerspruch, dass ich mit 70 und 80 Jahren Minister sein kann, aber nicht Landrat und Bürgermeister."