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Hakenkreuz auf Geschwander Dach: Mit bloßem Auge nicht erkennbar


Autor: Ekkehard Roepert

Geschwand, Montag, 17. November 2014

Ein 59-Jähriger aus Geschwand hatte am Giebel seines Hauses ein Hakenkreuz angebracht. Den Bürgern aus dem Obertrubacher Ortsteil sei die Geschichte "unangenehm", sagt Bürgermeister Markus Grüner (CSU).
Das verbotene Symbol ist mittlerweile verschwunden. Foto: Franz Galster


Was auf den 59-Jährigen aus Geschwand zukommt, "das obliegt nun der Staatsanwaltschaft", sagt ein Beamter der Kriminalpolizei Bamberg.

Die Kripo hat vergangene Woche im Ortsteil von Obertrubach wegen eines Hakenkreuzes am Giebel eines Wohnhauses ermittelt. Der Besitzer sei angezeigt worden, sagt der Kripo-Beamte, weil das NS-Symbol an seinem Haus gegen Paragraf 86 a des Strafgesetzbuches verstoße.

Wer "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verwende - so heißt es in Paragraf 86 a - der werde mit einer "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren" oder mit einer Geldstrafe belegt.

Völlig isoliert lebend

Obertrubachs Bürgermeister Markus Grüner (CSU) sagt: "Der völlig isoliert lebende Mann hat mit der Gesellschaft in der Gemeinde nichts zu tun." Grüner hatte von dem Hakenkreuz auf dem Giebel von einem Journalisten erfahren.

"Ohne Fernstecher ist das Hakenkreuz nicht erkennbar", sagt der Bürgermeister, der seine Informationen sofort an die Kripo weitergegeben hatte. "Ich hab' auch in Geschwand nachgefragt", sagt Markus Grüner. Niemand habe das Symbol entdeckt gehabt.

Der aus dem ehemaligen Ostblock zugezogene Mann hat das Haus, auf dessen Giebel zudem ein Adler thront, in den 80er Jahren erbaut. Mittlerweile sei das Symbol "überspachtelt oder verkratzt" worden, beobachtete Markus Grüner gestern. Er betont, dass diese Geschichte "den Geschwandern unangenehm" sei. Ein Alteingesessener aus Obertrubach schildert den nach Geschwand zugezogenen 59-Jährigen als "völlig unzugänglich und irgendwie dubios".

Wie die Geschichte für ihn ausgeht, sei nicht vorherzusagen, meint der Beamte der Kriminalpolizei. Sicher sei es ein Unterschied, ob ein Hakenkreuz "auf einen Meter mal einen Meter" an einer Hauswand oder kaum sichtbar an einem Hausgiebel auftaucht.

"Man hat es mit bloßem Auge nicht gesehen", bestätigt auch der Beamte. Theoretisch könne der Fall gegen eine Geldauflage eingestellt werden. Es werde auch zu prüfen sein, inwieweit der Mann mit Migrationshintergrund über die Folgen seines Tuns Bescheid wusste.