Gößweinstein gewinnt Streit um Felssicherung
Autor: Ekkehard Roepert
Gößweinstein, Dienstag, 14. Juni 2016
Das Verwaltungsgericht hat die Klage einer Grundstücksbesitzerin abgewiesen, die die Felssicherung auf ihrem Grundstück für "unverhältnismäßig" hält.
Die Felspartie auf dem 9000 Quadratmeter großen Grundstück oberhalb des Hotels "Behringers" darf nicht ungesichert bleiben. So urteilte das Bayerische Verwaltungsgericht in Bayreuth. Die Grundstücksbesitzerin war wegen des umstrittenen Sicherungsrechts vor Gericht gezogen. Die Frau hatte gegen die Gemeinde Gößweinstein geklagt, weil sie verpflichtet worden war, den Felsen auf dem Hanggrundstück zu sichern.
Rutschgefahr
Es geht um eine Anordnung von drei Felsen; einer der Brocken in dem V-förmigen Gebilde "könnte runterrutschen", sagt Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (BMG). Das habe ein Gutachten des Landesamtes für Umwelt ergeben. Daher habe die Gemeinde einen entsprechenden Bescheid herausgegeben, der die "Sicherung" einfordert.
Die Klägerin hatte das Grundstück erst vor kurzem von ihrem Sohn erworben; sie rügte das Vorgehen der Gemeinde und klagte gegen den Bescheid: Die "Verhältnismäßigkeit der Maßnahme" sei nicht gegeben.
Doch wie die Pressesprecherin und Vorsitzende Richterin Angelika Janßen sagt, habe das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Mit anderen Worten: Die Klägerin muss der Verpflichtung der Felssicherung nachkommen. "Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig", betonte Richterin Janßen.
Urteil war absehbar
Würde ein Teil des Felsens abstürzen, könnte sowohl das Hotel Behringers, das Hotel Frankengold oder auch die unterhalb verlaufende Straße betroffen sein. Wie Bürgermeister Zimmermann sagte, hätte die Klägerin ahnen können, dass ihr Gang nach Bayreuth ziemlich aussichtslos sein würde.
Denn das Gericht hatte schon den Antrag auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen, eben weil die Klage nach Einschätzung des Gerichtes keine Aussicht auf Erfolg hatte.Der Streit vor dem Verwaltungsgericht hat eine lange Vorgeschichte. Seit seinem Amtsantritt im Mai 2014 ist der Gößweinsteiner Bürgermeister mit dem Fall "betraut". Er sei drei Mal mit Klägerin vor Ort gewesen, erinnert Zimmermann. Weil die Grundstücksbesitzerin nicht betucht ist und weil die Gemeinde ihr die 13 000 Euro-Investition ersparen wollte, war der Vorschlag gemacht worden, das Grundstück (und die Felssicherung) durch die Kommune zu übernehmen. Die Grundstückseignerin hätte lediglich die Notarkosten für die Überschreibung zahlen müssen. "Doch das hat sie abgelehnt", bedauert der Bürgermeister.