Druckartikel: Gemeinde Weilersbach verliert Prozess um Erschließungskosten

Gemeinde Weilersbach verliert Prozess um Erschließungskosten


Autor: Josef Hofbauer

Reifenberg, Donnerstag, 11. Sept. 2014

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hebt zwei Erschließungskosten-Bescheide für das Baugebiet Reifenberg-Ost wieder auf. Die Grundstücksbesitzer dürfen nach Ansicht des Gerichts nicht zur Finanzierung des Baugebiets herangezogen werden.
Der Besitzer dieses Grundstücks sollte für die Erschließungsstraße (oben) bezahlen. Er klagte und gewann. Foto: Josef Hofbauer


Das Haus auf dem Grundstück mit der Flur-Nummer 317 gegenüber dem Bebauungsgebiet Reifenberg-Ost steht seit 40 Jahren. Die Idylle mit dem fantastischen Ausblick aufs Walberla wurde jetzt getrübt durch ein Schreiben der Gemeinde. Der Grundstücksbesitzer sollte sich an den Kosten der Erschließungsstraße für das gegenüber liegende Baugebiet beteilige.

"Unser Grundstück wird bereits über eine Straße, die an der Kapelle rechts abzweigt, erschlossen. Von dieser Straße aus führt eine gepflasterte Zufahrt zum Haus. Daran hat sich durch das Baugebiet nichts geändert." Deshalb sieht Eigentümer Karlheinz Wölfel auch nicht ein, Erschließungskosten zu bezahlen. "Wofür?", fragt Wölfel. Die neue Straße, die das Baugebiet erschließe, habe mit seinem Grundstück nichts zu tun.



Von einer Doppelerschließung, wie die Gemeinde behaupte, könne keine Rede sein. Deshalb hat Karlheinz Wölfel einen Rechtsanwalt eingeschaltet und ist vor das Verwaltungsgericht Bayreuth gezogen. Zusammen mit seinem Schwiegervater Franz Sitter, dem das dahinter liegende Grundstück mit der Flur-Nummer 316 gehört und der ebenfalls Erschließungskosten zahlen soll. Was der aber ebensowenig einsieht, wie Wölfel.

Straße habe nichts mit Grundstück zu tun

Das Grundstück von Franz Sitter sei über eine private asphaltierte Stichstraße zwischen dem Feuerwehrhaus und der Kapelle erschlossen, argumentiert der Besitzer. Die zum neuen Baugebiet reichende Straße führe lediglich an seinem Grundstück vorbei, habe aber mit seinem Grundstück nichts zu tun.

Das Verwaltungsgericht Bayreuth gab den Klägern recht. In beiden Fällen wurde der Beitragsbescheid aufgehoben. Eine Bauchlandung für die Gemeinde Weilersbach. In der Verwaltung wurde die Entscheidung des Gerichts erst einmal zur Kenntnis genommen.

"Wie es weitergeht, darf unser Geschäftsstellenleiter entscheiden, wenn er aus dem Urlaub kommt", erklärte ein Mitarbeiter. Ob die Gemeinde nun in die nächste Instanz geht und in Sachen Erschließungskosten Riefenberg-Ost vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zieht, ist derzeit noch völlig offen.