Fränkischer Seemann hat 300 Kinderpornos auf dem Rechner
Autor: Gernot Wildt
Forchheim, Freitag, 21. Juni 2013
Der 33-Jährige will mit den Bilder nichts zu tun haben. Stattdessen beschuldigt er einen Nachbarn.
Wie sind die Dateien mit Kinderpornografie auf den Rechner eines 33-jährigen Seemanns gekommen? Die Tiefen der Cyberwelt reichen oft sehr weit, und im konkreten Fall offenbar bis nach Weißrussland. Das sagte jedenfalls ein ermittelnder Kriminalbeamter aus Bamberg.
Der Angeklagte konnte sich die ganze Angelegenheit dagegen überhaupt nicht erklären. "Ich weiß nicht, wer das war. Von mir sind die Bilder jedenfalls nicht", sagte er.
Der 33-Jährige lebt derzeit von seiner in der Fränkischen Schweiz wohnenden Frau getrennt und ist in Unterfranken untergekommen. Die meiste Zeit befindet er sich aber ohnehin auf hoher See.
Dass er Erwachsenen-Pornos auf seinem Laptop hatte, räumte der Angeklagte ein. Allerdings waren sie so angeordnet, dass auch der in diesem Bereich nur unzureichend bewanderte Polizeibeamte fast beim allerersten Knopfdruck darüber stolperte.
Interpol ermittelt
Die ganze Angelegenheit war ins Rollen gekommen, als vor einiger Zeit die internationale Polizeibehörde Interpol eine Aktion gegen Kinderpornografie auf den Weg gebracht hatte.
Diese Aktion hatte 2007 in Weißrussland ihren Ausgang genommen, und dort waren die Ermittler dem Seemann aus dem Fränkischen auch auf die Spur gekommen.
Eine Wohnungsdurchsuchung wurde durchgeführt und dabei prompt über 300 kinderpornografische Bilder sichergestellt. Das betreffende Notebook benutzte zwar auch die Frau. Allerdings fanden sich gegen sie keine Verdachtsmomente.
Auf den betreffenden Fotos, die in in der Anklageschrift aufgelistet waren, waren auch acht- bis zehnjährige Mädchen zu sehen. Wie all diese Bilder auf dem Rechner des Seemanns gelandet waren, konnte das Forchheimer Amtsgericht zwar nicht klären. Aber sie waren nun einmal dort, und das sprach gegen den Angeklagten.
Amtsrichterin Silke Schneider sah sich jedenfalls außerstande, den "großen Unbekannten" zu bemühen.
Detaillierte Untersuchungen der Anbieter hatten in diesem Zusammenhang zudem ergeben, dass es weder Trojaner noch andere Schadsoftfware auf dem Rechner des Angeklagten gegeben hatte. Auch die Staatsanwältin räumte ein, dass die Pornos so leicht zu finden gewesen waren, dass sie auch ein unerfahrener Nutzer sie hätte leicht sichtbar machen konnte.
Sie forderte trotzdem eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Das begründete sie auch damit, dass der Mann bereits sieben Voreintragungen hat: unter anderem wegen Betrugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Verteidiger Helmut Streit nannte diese Forderung "völlig überzogen". Schließlich müsse der Mann für das gemeinsame Kind Unterhalt bezahlen und auch sein Kapitänspatent finanzieren.
Geld für den Kinderschutzbund
Amtsrichterin Silke Schneider beließ es am Ende bei einer Strafe von einem Jahr auf Bewährung sowie 1000 Euro Geldbuße, die an den Kinderschutzbund gehen sollte.
Schneider hegte keine Zweifel daran dass die Bilder auf dem Rechner tatsächlich vom Angeklagten dort gespeichert worden waren.