Fränkische Schweiz: Anschluss an Glasfasernetz ohne Kosten, aber nur mit Vertrag
Autor: Carmen Schwind
Heiligenstadt, Dienstag, 05. Februar 2019
In Heiligenstadt gibt es kostenlos Anschluss an das neue Glasfasernetz. Doch Bürger haben Fragen zum Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag.
Am Ende der Sitzung des Marktgemeinderates in Heiligenstadt stellten die Ortsvorsteher viele Fragen zum Thema Breitband. Geschäftsleiter Rüdiger Schmidt hatte vorher informiert, dass Grundstückseigentümer einen Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag erhalten haben, denn in Heiligenstadt sollen alle Häuser einen Glasfaseranschluss bekommen. Gebaut wird das Netz von der neu gegründeten "Breitband Markt Heiligenstadt i. Ofr. GmbH", die eine 100-prozentige Tochter der Marktgemeinde ist. "Die Marktgemeinde Heiligenstadt wird im Zuge des Breitbandausbaus alle Immobilien, die im unterversorgten Bereich, also unter 30 Mbit pro Sekunde liegen, mit einem Glasfaseranschluss versorgen, und hat deshalb mit der Firma Bisping und Bisping einen Betreibervertrag geschlossen", erklärt Schmidt. Deshalb bestehe für jedes Grundstück in diesem Bereich die Möglichkeit, einen kostenlosen Anschluss an das neue Glasfasernetz zu erhalten. "Das zu bauende Netz ist das Breitbandnetz der Gemeinde und somit das Netz aller Bürger", sagt der Geschäftsleiter.
Unsicherheiten
Da einige Bürger wegen des Vertrages unsicher waren, erläutert Rüdiger Schmidt, dass alle Grundstücke von der Firma Lemka einen Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag erhalten haben. Dieser ist zur Anbindung des Gebäudes notwendig, denn die Glasfaser soll bis ans Haus gelegt werden. Für die weitere Verteilung von dort aus ist der Eigentümer verantwortlich. Hierfür werden aber die örtlichen Elektriker geschult. "Wenn das Grundstück mit einer Glasfaserleitung angeschlossen werden soll, muss ein Exemplar des Vertrags beidseitig ausgefüllt, unterschrieben und entweder per Post bis spätestens 1. März an die Firma Lemka geschickt oder bei mir im Bauamt abgegeben werden", erläutert Schmidt. Bei einer Erbengemeinschaft reiche es, wenn ein Erbe für die gesamte Erbengemeinschaft unterschreibt.
Die Klauseln
Es handelt sich dabei nicht um einen Vertrag mit dem späteren Betreiber. "Durch die Unterzeichnung dieses Vertrages gestattet der Grundstückseigentümer, dass auf seinem Grundstück ein Glasfaserhausanschluss verlegt wird und sein Haus an das von der Gemeinde zu bauende Glasfaser-Breitbandnetz angeschlossen wird", zählt der Geschäftsleiter auf. Mit der Unterzeichnung gestatten Grundstückseigentümer die unentgeltliche Benutzung des Grundstücks und des darauf befindlichen Gebäudes und die Verlegung, Unterhaltung, Prüfung, Erneuerung und Verstärkung des Lichtwellenkabels und der Errichtung einer Hausanschlusseinrichtung.
Leitung bis in den Keller
"Ein Hausanschluss ist kostenlos und wird von dem in der Straße beziehungsweise im Gehweg zu errichtenden Breitbandnetz über das Privatgrundstück in den Keller des Hauses geführt", erklärt Rüdiger Schmidt und weist darauf hin, dass mit dem Anschlussvertrag keine Verpflichtung bestehe, einen Vertrag zur Telefon- und Breitbandversorgung mit der Firma Bisping oder einem Dritten abzuschließen. Es werde lediglich die Leitungsverlegung erlaubt.
Europaweite Ausschreibung
Über eine europaweite Ausschreibung wird bald eine Baufirma gesucht. "Die Baufirma, die vom Markt Heiligenstadt den Auftrag über die Ausführung der Tiefbau- und der Glasfaserarbeiten erhält, wird dann mit dem Hauseigentümer einen Termin vor Ort vereinbaren, um den Hausanschluss im Einzelnen festzulegen", sagt Schmidt. Er hofft, dass möglichst viele Bürger einen Providervertrag mit der Firma Bisping abschließen werden, da die Gemeinde pro Vertrag eine Pachtzahlung dafür von der Firma erhalte. "Die Grundstückseigentümer helfen somit, die Finanzierung dieses Bürgernetzes durch die Gemeinde sicherzustellen", sagt Rüdiger Schmidt.