Forchheimer stiftet zu Drogenfahrt an
Autor: Stefanie Gleixner
Bamberg, Mittwoch, 29. Januar 2020
Ein 40-jähriger Forchheimer gab einem 35-Jährigen 5000 Euro für eine Schmuggelfahrt nach Tschechien. Auf der Rückfahrt wurde der Kurier festgenommen. Der Auftraggeber erhielt vor Gericht eine Freiheitsstrafe.
Für die Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln und unerlaubtem Handeltreiben verurteilte das Landgericht Bamberg einen 40-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Er hatte einem 35-Jährigen 5000 Euro gegeben, damit dieser gemeinsam mit einer 24-Jährigen im tschechischen Cheb Crystal Meth besorgt und über die Grenze schmuggelt.
Die Überlegung, nach Tschechien zu fahren, um dort Drogen zu kaufen, hatte der 35-Jährige bereits längere Zeit, sagte er aus. Aber das Geld dazu fehlte dem Drogenabhängigen.
Gemeinsam geplant
Er erzählte dem 40-Jährigen von seinen Überlegungen und erhielt von ihm 5000 Euro. Dafür sollte er ihm für etwa 3000 Euro 100 Gramm Crystal Meth mitbringen. 1000 Euro seien als "Spesen" gedacht gewesen, und für den Rest wollte er sich und seiner Begleitung ebenfalls Crystal Meth besorgen.
Ohne Zwang
"Ohne ihn wäre es nicht machbar gewesen", sagte der 35-Jährige. Denn die finanzielle Lage des Zeugen war zu diesem Zeitpunkt sehr begrenzt. "Aber gezwungen hat er mich nicht dazu."
Zu der Drogenfahrt ließ sich auch die 24-jährige Freundin überreden. Sie sollte das Crystal Meth im Körperinneren über die Grenze schmuggeln. Auf der Rückfahrt wurde das Paar im Zug kontrolliert und bei der Durchsuchung die Drogen sichergestellt. Erst als die 24-Jährige aussagte und ihr der Prozess gemacht wurde, nannte der 35-Jährige den Angeklagten als Geldgeber der Aktion.
Der Angeklagte, der das erste Mal mit 16 Jahren mit Drogen in Kontakt geraten war, gestand erst am Ende des Verfahrens, dass er den 35-Jährigen beauftragt hatte, ihm für das Geld 100 Gramm Methamphetamin in Tschechien zu besorgen.
Konsum bestätigt
Der psychiatrische Sachverständige Christoph Mattern bestätigte in seinem Gutachten die Drogenabhängigkeit des Angeklagten, was sich auch durch eine Haaranalyse ergeben habe. Der Gutachter hielt ihm aber zugute, dass er im Vergleich zu vielen anderen Drogenabhängigen sozial gut integriert sei. Der 40-jährige Forchheimer gehe einer geregelten Tätigkeit nach und habe sich in der Firma, in der er seit über zehn Jahren angestellt ist, nach oben gearbeitet.