Forchheimer stiftet zu Drogenfahrt an

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Nach Tschechien fuhr ein 35-Jähriger mit dem Geld, das er von einem 40-jährigen Forchheimer für den Kauf der Droge Crystal Meth bekommen hatte. Der Kurier und seine Begleitung wurden geschnappt. Das Trio musste sich jetzt vor Gericht verantworten.Archiv
Nach Tschechien fuhr ein 35-Jähriger mit dem Geld, das er von einem 40-jährigen Forchheimer für den Kauf der Droge Crystal Meth bekommen hatte. Der Kurier und seine Begleitung wurden geschnappt. Das Trio musste sich jetzt vor Gericht verantworten.Archiv

Ein 40-jähriger Forchheimer gab einem 35-Jährigen 5000 Euro für eine Schmuggelfahrt nach Tschechien. Auf der Rückfahrt wurde der Kurier festgenommen. Der Auftraggeber erhielt vor Gericht eine Freiheitsstrafe.

Für die Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln und unerlaubtem Handeltreiben verurteilte das Landgericht Bamberg einen 40-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Er hatte einem 35-Jährigen 5000 Euro gegeben, damit dieser gemeinsam mit einer 24-Jährigen im tschechischen Cheb Crystal Meth besorgt und über die Grenze schmuggelt.

Die Überlegung, nach Tschechien zu fahren, um dort Drogen zu kaufen, hatte der 35-Jährige bereits längere Zeit, sagte er aus. Aber das Geld dazu fehlte dem Drogenabhängigen.

Gemeinsam geplant

Er erzählte dem 40-Jährigen von seinen Überlegungen und erhielt von ihm 5000 Euro. Dafür sollte er ihm für etwa 3000 Euro 100 Gramm Crystal Meth mitbringen. 1000 Euro seien als "Spesen" gedacht gewesen, und für den Rest wollte er sich und seiner Begleitung ebenfalls Crystal Meth besorgen.

Ohne Zwang

"Ohne ihn wäre es nicht machbar gewesen", sagte der 35-Jährige. Denn die finanzielle Lage des Zeugen war zu diesem Zeitpunkt sehr begrenzt. "Aber gezwungen hat er mich nicht dazu."

Zu der Drogenfahrt ließ sich auch die 24-jährige Freundin überreden. Sie sollte das Crystal Meth im Körperinneren über die Grenze schmuggeln. Auf der Rückfahrt wurde das Paar im Zug kontrolliert und bei der Durchsuchung die Drogen sichergestellt. Erst als die 24-Jährige aussagte und ihr der Prozess gemacht wurde, nannte der 35-Jährige den Angeklagten als Geldgeber der Aktion.

Der Angeklagte, der das erste Mal mit 16 Jahren mit Drogen in Kontakt geraten war, gestand erst am Ende des Verfahrens, dass er den 35-Jährigen beauftragt hatte, ihm für das Geld 100 Gramm Methamphetamin in Tschechien zu besorgen.

Konsum bestätigt

Der psychiatrische Sachverständige Christoph Mattern bestätigte in seinem Gutachten die Drogenabhängigkeit des Angeklagten, was sich auch durch eine Haaranalyse ergeben habe. Der Gutachter hielt ihm aber zugute, dass er im Vergleich zu vielen anderen Drogenabhängigen sozial gut integriert sei. Der 40-jährige Forchheimer gehe einer geregelten Tätigkeit nach und habe sich in der Firma, in der er seit über zehn Jahren angestellt ist, nach oben gearbeitet.

Es bestehe bei ihm keine körperliche Abhängigkeit und eine Therapie habe durch die signalisierte Bereitschaft des Angeklagten eine positive Prognose.

Die Staatsanwaltschaft sah den Angeklagten in ihrem Plädoyer nicht mehr als Anstifter, sondern vielmehr als Mittäter, der den Anreiz geschaffen hatte, indem er dem 35-Jährigen das Geld zur Verfügung stellte und selbst von der Drogenfahrt profitieren wollte, da er plante, das Meth zu verkaufen.

Wendepunkt

Die Anwälte des Angeklagten sprachen "eher von Beihilfe". Für den Angeklagten sei es besonders wichtig, dass er eine Therapie machen könne, damit sich sein Leben ändere.

Für Richter Markus Reznik blieb es bei Anstiftung, so wie es in der Anklageschrift gestanden hatte. Es sei Auslegungssache, ob man von Beihilfe, Anstiftung oder Mittäterschaft spreche.

Für die Strafkammer war es maßgeblich, dass ohne das Geld des Angeklagten gar keine Drogenfahrt nach Tschechien stattgefunden hätte, da sich der 35-Jährige das nicht hätte leisten können. Dem Angeklagten wurde zugutegehalten, dass er am Ende gestanden hatte: "Da haben Sie rechtzeitig die Kurve bekommen."

Ansonsten hätte dem Angeklagten eine höhere Strafe als zwei Jahre und fünf Monate gedroht. Dazu soll der 40-Jährige in eine Entziehungsanstalt untergebracht werden, um drogenfrei zu werden. Bei positivem Verlauf könne es auch zu einer Haftlockerung kommen, wodurch dem Verurteilten auch eine schnelle Rückkehr in seinen Job möglich wäre.