Forchheim: Frau nach Unfallflucht überführt und verurteilt

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Foto: Jennifer Hauser/Archiv
Foto: Jennifer Hauser/Archiv

Eine Frau soll mit ihrem Pkw auf einem Forchheimer Parkplatz ein Auto beschädigt haben. Sie streitet alles ab, muss nun aber 1600 Euro Geldstrafe zahlen.

Der Geschädigte hatte den Unfall selbst beobachtet: Es passierte am 21. Juni gegen 1 Uhr nachts auf einem Parkplatz in der Käsröthe, als ein dunkler BMW Mini Cooper ausparkte. Der linke silberne Außenspiegel blieb an seinem eigenen geparkten Pkw hängen und zerkratze seine Autotür. Der Besitzer konnte erkennen, dass der BMW ein Fürther Kennzeichen gehabt habe, den Fahrer sah er nicht. Der Mini Cooper fuhr davon, ohne sich um den Unfall zu kümmern. Am folgenden Tag sieht er auf dem Parkplatz den vermeintlichen Mini, notiert sich das Kennzeichen und zeigt die Unfallflucht an.

Die Mini-Besitzerin, eine Frau aus Fürth, musste sich nun vor dem Amtsgericht Forchheim verantworten. Beim zweiten Verhandlungstermin am Dienstag wurde sie verurteilt, war aber selbst nicht im Gerichtssaal. Die Frau meldete sich krank, eine Bescheinigung reichte sie nicht ein. "Viele wissen leider nicht, dass es einen Unterschied zwischen arbeitsunfähig und verhandlungsunfähig gibt", räumte Strafverteidiger Andreas Klostermeier ein. Da sie schon ausgesagt hatte, wurde die Hauptverhandlung ohne die Angeklagte zu Ende geführt. Die Frau hatte bereits zugegeben, in der besagten Nacht dort geparkt zu haben, den Unfall stritt sie ab. Die Angeklagte war Teil einer Geburtstagsgesellschaft.


Zeugin berichtet von zwei dunkle Minis

Eine 58-jährige Zeugin sollte am zweiten Verhandlungstag am Dienstag Licht ins Dunkel bringen: Die Mutter der Zeugin, zwei ihrer Töchter und die Angeklagte feierten den Geburtstag der Mutter. Noch vor Mitternacht gingen die Töchter nach Hause, die Beschuldigte sei noch länger geblieben. Den Unfall konnten die Töchter nicht beobachten. "Sie ist öfter über Nacht geblieben", betonte aber die 58-Jährige. Die Zeugin berichtete zudem, dass auf dem Parkplatz auch ein anderer dunkler Mini Cooper geparkt habe, der "genauso ausgeschaut" hat. Sie wusste nicht mehr, ob er auch silberne Außenspiegel hatte.

"Mich interessiert hier vor allem der Umstand, dass es da zwei schwarze Mini gegeben hat", betonte Verteidiger Klostermeier. "Wir haben keine Abriebspuren, die Kratzer auf Höhe des Spiegels reichen nicht aus." Der Rechtsanwalt plädierte deshalb dafür, seine Mandantin freizusprechen. Staatsanwalt Stefan Meyer hingegen forderte, die Fürtherin zu 40 Tagessätzen zu je 40 Euro zu verurteilen. Zudem müsse eine Fahrerlaubnissperre von sechs Monaten verhängt werden. "Für mich steht fest, dass es die Angeklagte war. Ich sehe sie als überführt an", sagte Meyer.

Auch für Amtsrichterin Silke Schneider war der Unfallhergang klar. Das Gutachten des Sachverständigen habe erklärt, warum an dem Spiegel kein Schaden blieb. Dass ein baugleicher Mini zu diesem Zeitpunkt auf dem Parkplatz war und den Unfall verursacht habe, sei sehr unwahrscheinlich. "Die Angeklagte hat einen Mini und war zu der Zeit dort", argumentierte Schneider. Die Richterin verurteilte die Fürtherin zu den laut Anklageschrift geforderten 1600 Euro Geldstrafe und verhängte drei Monate Fahrverbot. Der Verteidiger verzichtete auf weitere Rechtsmittel, somit ist das Urteil rechtskräftig.