Forchheim: Doping-Dealer - mit Ampullen und Tabletten gehandelt
Autor: Christoph Wiedemann
Forchheim, Samstag, 29. Juni 2019
In Forchheim haben zwei Männer mit Doping- und verbotenen Arzneimitteln gedealt.
Jürgen F. bestellte bei Jens P. (Namen geändert) Dopingmittel. Jürgen F. nutzte einen Teil selbst und verkaufte einen anderen Teil wieder weiter. Da einige Mittel einen unerlaubten Wirkstoff hatten, kam ein weiterer Anklagepunkt hinzu.
Jürgen F. und Jens P. wurden deshalb angeklagt wegen "vorsätzlichem und unerlaubten Handeltreiben mit Dopingmitteln zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport" mit "Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken" und "mit vorsätzlichem Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel".
Beiden Verdächtigen konnten neun Ereignisse nachgewiesen werden. Denn die Ermittlungen haben auf den Handys der Angeklagten Chats entdeckt, in denen sich Jürgen F. und Jens P. über Mengen und Preise unterhielten und eine Übergabe vereinbarten.
Das Prozedere war bei jeder Bestellung beinahe identisch: Jürgen F. bestellt bei Jens P. eine gewisse Anzahl verschiedener Dopingmittel. Im Forchheimer Stadtgebiet fand dann die Übergabe statt. Jürgen F. soll anschließend die erhaltene Ware zum Teil selbst konsumiert und zum anderen Teil weiterverkauft haben. So geht es aus den Chatverläufen hervor.
Oxandrolon, Testosteron Cypionat, Stanozolol, Boldenon Undecylenoat oder Trenbolonacetat sind einige der Wirkstoffe, die Staatsanwältin Zur identifiziert hatte. Stanozolol und Oxandrolon sollen bei Konsumenten "inakzeptable leberschädigende Nebenwirkungen" haben. Die Angeklagten hätten somit die Gesundheit anderer Personen gefährdet.
Doch bevor andere Personen befragt wurden, wollten die Anwälte der beiden Angeklagten mit der Staatsanwältin eine Verständigung. Richterin Silke Schneider erklärt, dass sie bei einer Verständigung den Strafrahmen einhalten muss, auf den sich die Anwälte verständigt haben. Dazu gehört aber auch, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegen muss. Sollten bei einer Verhandlung gravierende Neuigkeiten zu Tage kommen, könne der Richter allerdings von der Verständigung abweichen, erklärt Schneider.
Bei Jens P. wurde vor der Verhandlung schon gesprochen, die Anwälte verständigten sich auf einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und drei beziehungsweise sechs Monate. Dabei werde eine weitere Bewährungsstrafe von sechs Monaten mit einbezogen.