Forchheim: BGH kippt Urteil im Fall getöteter Prostituierter
Autor: Riccarda Rascher
Landkreis Forchheim, Freitag, 03. Juli 2026
Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil gegen einen Mann auf, der im Fall Katina K. wegen Totschlags verurteilt wurde. Das Verfahren um die getötete Prostituierte muss neu verhandelt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Bamberg gegen einen Mann aufgehoben, der beschuldigt wird, eine Prostituierte getötet zu haben. Das Landgericht sei den hohen Anforderungen in Fällen nicht gerecht geworden, in denen ein Tötungsdelikt trotz einer nicht aufgefundenen Leiche angeklagt werde. "Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben" schreibt das BGH in seiner offiziellen Mitteilung. Wie es nun für seinen Mandanten weitergeht, verrät der Strafverteidiger Christian Barthelmes im Gespräch mit dem Fränkischen Tag (PLUS).
So sei im Urteil vom vergangenen Herbst ausgeschlossen worden, dass es für das Verschwinden der Frau eine andere Erklärung als eine Tötung geben könnte. Zudem dürfe nicht unberücksichtigt bleiben, dass die 33-Jährige auch von einer anderen Person getötet worden sein könnte. "Diese Möglichkeit müsse anhand von Tatsachen ausgeschlossen werden, um den Angeklagten belasten zu können", erklärte ein Gerichtssprecher. Der BGH verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts. Das Verfahren muss daher neu verhandelt werden.
Fall der Katina K.: Schweigen im Prozess
Das Landgericht hatte den 74-Jährigen im Oktober vergangenen Jahres wegen Totschlags zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Strafkammer tötete der Angeklagte die Frau im August 2024 während eines Streits auf seinem Grundstück im Landkreis Forchheim und brachte ihre Leiche anschließend an einen unbekannten Ort.
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Bei diesem ursprünglichen Prozess kamen der Mutter von Katina K. während der Urteilsverkündung die Tränen. Für sei ist das Urteil jedoch nur ein Teil des Ganzen. "Ich will meine Tochter zurück", sagte die Mutter unter Tränen nach der Urteilsverkündung gegenüber dem Fränkischen Tag (PLUS). Nach Auffassung der Kammer kam es am 1. August 2024 zum Streit, weil die 33-Jährige erkannt habe, dass sie von "ihrem Opa", wie sie ihrer Familie geschrieben hatte, vorerst kein weiteres Geld mehr erhalten werde. Daraufhin kündigte sie an, allein nach Bulgarien reisen zu wollen.
In diesem Moment habe der Angeklagte, den mehrere Zeugen als in die 33-Jährige verliebt beschrieben hatten, erkannt, dass es der Frau lediglich um Geld gegangen sei, sagte die Vorsitzende Richterin damals. Der 74-Jährige habe sich zurückgewiesen gefühlt. Aus Wut und Frustration habe er den Entschluss gefasst, die 33-Jährige zu töten.
Während des gesamten Prozesses machte der Angeklagte keine Angaben zur Sache. Alle Details zum Fall findest du auf der Themenseite zu Katina K. des Fränkischen Tag (PLUS).