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Forchheim: 300 Euro für eine Flasche Jägermeister


Autor: Christoph Wiedemann

Forchheim, Dienstag, 05. Juni 2018

Das Amtsgericht Forchheim verurteilte einen Mann wegen Diebstahls. Er ist bereits vorbestraft und auf Bewährung. Warum es trotzdem eine Geldstrafe wurde.
Justiz-Symbolfoto: Christopher Schulz/dpa


In Forchheim ist ein Mann wegen Diebstahls verurteilt worden. Er erhielt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro.

Am 29. August des letzten Jahres klaute der Angeklagte eine Flasche Jägermeister aus einem Forchheimer Drogeriegeschäft. In der Verhandlung am Dienstag des Amtsgerichts Forchheim gab der Angeklagte den Diebstahl zu.

Sein Anwalt, Tobias Schmidt, erklärte, dass der Beschuldigte an einer Alkoholsucht leide, die bereits zu psychischen Krankheiten führt. Laut Schmidt sind sowohl Alkoholsucht als auch die psychischen Probleme des Mannes mit einem Gutachten attestiert.

Aufgrund des Geisteszustandes des Angeklagten habe dieser eine "deutlich verminderte Kontrolle bei der Tat gehabt", sagte Rechtsanwalt Schmidt. Amtsrichterin Silke Schneider zitierte deshalb aus dem Gutachten einer Gerichtsverhandlung von 2016.

Der Beschuldigte habe "eine langjährige Alkoholsucht", bei der sich die "Trinkmenge in den letzten Jahren deutlich gesteigert hat", liest Schneider während der Verhandlung vor. Deswegen hat der Angeklagte unter anderem eine "manisch depressive Erkrankung". Wegen dieser Erkrankungen hat der Beschuldigte "eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit", zitiert Schneider.

Doch die Richterin gibt zu verstehen, dass dieses Gutachten kein Freibrief ist: "Ich verstehe, dass sie krank sind. Aber, sie können nicht herumrennen und immer wieder Straftaten begehen." Damit bezieht sie sich auf die sechs Vorstrafen des Angeklagten.

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht und versuchter Diebstahl zählen zu den Vorstrafen des Beschuldigten. Die meisten Vorstrafen wurden mit einer Geldstrafe verurteilt. Der Diebstahl brachte dem Angeklagten eine siebenmonatige Bewährungsstrafe ein.

Wegen der Alkoholsucht befindet sich der Angeklagte aktuell in einer geschlossenen psychiatrischen Behandlung in Bamberg. "Die ambulante Behandlung hat ja nicht funktioniert. Sobald sie draußen waren, haben sie wieder getrunken", fasste Richterin Schneider zusammen.

Staatsanwalt, Stefan Meyer, forderte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro. Er rechnete dem Angeklagten das Schuldgeständnis, die verminderte Schuldfähigkeit und die geringfügige Tat an. "Das Diebesgut war der Suchtstoff", sagte Meyer.

Rechtsanwalt Schmidt fasste sich ebenfalls kurz: "Es kommt nicht häufig vor, aber ich schließe mich dem Staatsanwalt an." Die Richterin stimmte den Anträgen zu und verurteilte den Mann zu dieser Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Sie machte dem Angeklagten dabei klar: "Wenn sie nach oder während der Behandlung auch nur einen Kaugummi klauen, dann gehen sie ins Gefängnis. Das ist ihre letzte Chance."