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Forchheim: 2G im Königsbad - Lockerung bei der Zugangsbeschränkung gilt auch für Sauna


Autor: Redaktion

Forchheim, Donnerstag, 10. Februar 2022

Seit Mittwoch, 9. Februar 2022, gilt im Königsbad Forchheim die 2G-Regel. Geimpfte und genesene Gäste des Hallenbads und der Sauna müssen also demnach nicht mehr getestet sein.
Das Schwimmerbecken des Königsbads Forchheim.


Für das Königsbad Forchheim gilt seit dem 09. Februar 2022 die 2G-Regelung. Zutritt zu Hallenbad und Saunalandschaft haben alle, die geimpft oder genesen sind, die zusätzliche Testpflicht entfällt.

Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von dieser Regelung befreit, wie die Stadt Forchheim erklärt. Schüler*innen von sechs bis 14 Jahren benötigen nur einen Schülerausweis bzw. Altersnachweis.

Die Begrenzung der zulässigen Besucher*innen-Kapazität (Hallenbad max. 300 Personen, Sauna max. 54 Personen) bleibe weiterhin bestehen.

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Weitere Informationen sind unter der Königsbad-Homepage www.koenigsbad-forchheim.de abrufbar.