Feuerwehr will sich nicht im Dieseldunst umziehen
Autor: Karl Heinz Wirth
Langensendelbach, Mittwoch, 27. März 2019
Unterschiedliche Meinungen und nicht vollständig gelöste Probleme prägten die Gemeinderatssitzung in Langensendelbach. Einig war man sich über eine Verbesserung für die Feuerwehr-Einsatzkräfte.
Der Gemeinderat Langensendelbach bestätigte Willibald Hofmann als Kommandant der Feuerwehr Langensendelbach und Andreas Hofmann als stellvertretenden Kommandanten. Thomas Grau stellte anschließend dem Gremium den Feuerwehrbedarfsplan vor. Bei der Erstellung wurden die Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie das Einsatzspektrum der Feuerwehr eingearbeitet. Bemängelt wurde, dass sich die Feuerwehrler bei Einsätzen in der Fahrzeughalle umziehen müssen. Dass sei nicht mehr zulässig, so Grau: "Während wir uns umziehen , laufen die Feuerwehrautos, um die Druckkessel mit Luft zu befüllen, und man steht im Dieseldunst." Der Gemeinderat wird sich zeitnah mit der Anschaffung einer Abgsauganlage befassen. Das Gremium genehmigte den Feuerwehrbedarfsplan für Langensendelbach einstimmig.
Ebenso einstimmig erlaubte der Gemeinderat der Stadt Baiersdorf, zwei Starkregen-Frühwarnsysteme auf den Feuerwehrgerätehäusern in Langensendelbach und Bräuningshof zu installieren.
Zur Finanzierung der Wasserversorgung erläuterte Heinrich Schulte von der Kommunalberatung aus Veitshöchheim die Kostenverteilung in einen satzungsgemäßen Gebühren- und Beitragsteil in der Wasserversorgung. Der Gesetzgeber verlange, dass die Herstellung oder die Verbesserung öffentlicher Wasserversorgungsanlagen von den Grundstückseigentümern bezahlt werden müssen. Dazu kann die Gemeinde Beiträge oder Gebühren erheben, wobei Beiträge einmalige Geldleistungen sind, die zur Finanzierung der Investition verwendet werden.
Die Kalkulation der Gebühren erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Kosten für die Einrichtung innerhalb der Kalkulationsperiode. Zu den Kosten zählen auch die Abschreibungen auf der Grundlage der Anschaffung und Herstellung sowie die angemessene Verzinsung des benötigten Kapitals. Für die Gemeinde besteht die Möglichkeit der Mischfinanzierung.
Schulte zeigte anhand von Alternativen auf, wie das berechnet werden könnte. So besteht die Möglichkeit, den Investitionsaufwand zu 60 Prozent über Beiträge und die restlichen 40 Prozent über Gebühren einzunehmen. Für welche Alternative sich das Gremium entscheidet, bleibt den Räten überlassen, die sie in einer der nächsten Sitzungen in eine rechtskonforme Satzung einarbeiten werden.
Weiter teilte Schulte dem Gremium mit, dass Gemeinden systematisch feststellen müssen, welche Teile im Haushaltsplan umsatzsteuerpflichtig sind oder einer Mischnutzung unterliegen. Streng genommen, so Schulte seien Gemeinden seit 2016 verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen, wenn sie privatwirtschaftlich tätig seien.
Die Gemeinde Langensendelbach hat wie viele andere Kommunen die Option auf Fristverlängerung der Besteuerungen kommunaler Dienstleistungen bis 2021 in Anspruch genommen, erklärte Geschäftsleiter Meierhöfer. Tatsache sei, ergänzte Schulte, dass mit Berücksichtigung des neuen Paragrafen auch die Organisationsstrukturen in der Verwaltung mehr Zeit und Personalaufwand erfordern.