Fensterbrettla
Autor: Petra Malbrich
Forchheim, Sonntag, 04. November 2012
Zeitungsmacher haben es gut - verglichen mit Herstellern, Händlern und Verkäufern. Sie müssen inzwischen für jede absurde Handlung vorsorgen und Warnhinweise anbringen. Erst kürzlich verschluckte sich ein Mann beim Verzehr eines Fischbrötchens an einer Gräte.
Die Kosten der Krankenhausbehandlung stellte er dem Inhaber des Imbiss-Standes in Rechnung. Der muss nun darauf hinweisen, dass Fische Gräten enthalten können. Andere raten, zunächst das Kind zu entfernen, bevor der Kinderwagen zusammengeklappt wird. Oder das Hemd auszuziehen, bevor es gebügelt wird. Gesünder ist es auch, eine Kettensäge nicht mit der Hand zu stoppen. Hilfreich auch der Tipp, dass eine Klobürste weniger zur Körperhygiene geeignet ist. Absurde Hinweise, die vor allem aus Schadensersatzforderungen resultieren. Im Frankfurter Museum für Kommunikation waren bis 21. Oktober die Gewinnerarbeiten zu den absurdesten Warnhinweisen ausgestellt. Wie gut, dass in der Zeitung keine Warnschilder aufgestellt werden müssen. Die Leser wissen, dass sie hier informiert, unterhalten, zum Nachdenken inspiriert oder zum Diskutieren angeregt werden. Oder wäre vielleicht doch ein Mahnruf angebracht - für alle anderen? Also vorsichtshalber: Wer den FT nicht liest, verpasst Interessantes!