Faustschläge und Tritte in Forchheim: Frage der Schuldfähigkeit kommt auf
Autor: Pauline Lindner
Forchheim, Dienstag, 19. Juni 2018
Ein Fall von gefährlicher Körperverletzung sollte in Forchheim verhandelt werden, doch nun kamen zwei weitere Anklageschriften hinzu.
"Bei Gericht und auf hoher See..." - diese Redensart soll zum Ausdruck bringen, wie ungewiss etwas sein kann. In einem Fall der gefährlichen Körperverletzung wurde die Forchheimer Amtsrichterin Silke Schneider selber von dieser Redewendung eingeholt. Sie setzte ein Verfahren aus, um ein medizinisches Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten einzuholen.
Einem 26-jährigen Forchheimer wird vorgeworfen, dass er an einem Morgen im Winter vergangenen Jahres in der Eisenbahnstraße gewaltig ausgerastet ist. Es soll einen anderen Mann zuerst mit der Faust attackiert und ihn mit einem Fußtritt mit einem schweren Schuh am Auge getroffen haben. Als letztes soll er ihn auch noch in den Unterarm gebissen haben, heißt es in der Anklageschrift, die die Sitzungsstaatsanwältin verlas.
Platz- und Schürfwunden
Der Geschädigte hat massive Platz- und Schürfwunden davongetragen. Zehn Zeugen hatte die Amtsrichterin geladen, um Licht in den Vorfall zu bringen. Noch Ende April war die Ladung zum Termin an den Angeklagten und seinen Verteidiger hinausgegangen.Erst vor wenigen Tagen kamen zwei weitere Anklageschriften gegen den jungen Mann auf den Tisch der Richterin. Sie warfen ein ganz anderes Licht auf das Geschehen. Denn sie enthielten Hinweise, dass die Körperverletzung unter Drogeneinfluss geschehen sein könnte; insbesondere eine Notiz der Polizei, dass man den Delinquenten in seiner Wohnung aufgesucht habe und er davon gesprochen habe, bei ihm würden sich dauernd fremde Personen aufhalten, obwohl niemand anwesend war.
Der Angeklagte räumte ein, dass er im Herbst vergangenen Jahres verschiedene Drogen mehr oder weniger gleichzeitig konsumiert habe. "Ich habe an dem Tag geraucht und Extasy geschluckt." Wegen seiner psychischen Probleme musste er sich kurzzeitig in eine Fachklinik begeben.
Um beurteilen zu können, in welchem Umfang sich der multiple Drogenkonsum und eventuelle psychische Probleme auf die Schuldfähigkeit auswirken, gab Schneider ein Fachgutachten in Auftrag. Das Verfahren wird voraussichtlich im Spätherbst fortgesetzt.